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Orbis Linguarum Vol. 25/2004

Ilpo Tapani Piirainen

Münster

Frühneuhochdeutsche Handschriften in Hirschberg/Jelenia Góra in Schlesien

1. Zur älteren Geschichte von Hirschberg

Die heutige Kreisstadt Hirschberg liegt an der Einmündung des aus dem Riesen­ge­birge fließenden Zacken/Kamienna in den Bober/Bóbr. Dieser verlässt hier den sog. Hirschberger Kessel, eine 20 km lange und 13 km breite Senke zwischen dem Riesengebirge im Süden, dem Landeshuter Kamm im Osten und dem Katz­bachge­birge. Hirschberg wurde 1288 als städtischer Mittelpunkt eines umfangreichen Ro­dungsgebietes gegründet. In der kreisförmigen, in regelmäßiger Gitterform, mit einem rechteckigen Ring in der Mitte angelegten Altstadt mit Resten einer Befesti­gung stehen die dreischiffige katholische Pfarrkirche vom 14.-15. Jahrhundert und das aus dem 18. Jahrhundert stammende Rathaus. Dominant bis heute ist die ba­rocke evangelische Gnadenkirche aus den Jahren 1709-1718, die bedeutendeste der sechs schlesischen Gnadenkirchen, ein kreuzförmiger Zentralbau des Baumeisters Martin Frantz aus Liegnitz/Legnica. Auf dem Friedhof der Gnadenkirche finden sich zahlreich Grabkapellen. Den alten Markt umsäumen Giebelhäuser mit Erdge­schosslauben aus dem Spätbarock und dem Rokokozeitalter.[1]

Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche haben im Leben der Stadt eine beträchtliche Rolle gespielt. Über die Kirchen der katholischen Pfarr­gemeinde existiert eine kleine Veröffentlichung aus der Nachkriegszeit.[2] Zu der architektonisch bedeutsamen evangelischen Gnadenkirche liegen mehrere Publi­kationen vor.[3] Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges besaß die evangelische Kirchengemeinde auch eine ansehnliche Bibliothek.[4] Hirschberg war auch eine bedeutende Schulstadt mit einem bekannten Gymnasium[5] und einer Hochschule für die Lehrerausbildung.[6] In der Frühen Neuzeit war die Tuchmacherei der Stadt über­regional bekannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg dominieren in der Wirtschaft Holz- und Kunststoffindustrie, Landmaschinenbau, Textilindustrie und Spirituosen­her­stel­lung. Im Bildungsbereich spielen die Technische Hochschule, das Stadttheater und das Museum eine wichtige Rolle. Die Stadt wurde im Zweiten Weltkrieg nicht zerstört und ist seit 1945 in der Woiwodschaft Wroclaw in Polen verankert.

2. Handschriftliche Quellen über Hirschberg

In Hirschberg befindet sich eine Abteilung des Staatsarchivs Breslau/Wrocław (Ar­chiwum Państwowe we Wrocławiu. Oddział w Jeleniej Górze). Dort werden die Do­kumente aufbewahrt und in einem Findbuch (Inwentarz) zusammengefasst, die die Geschichte und die Verwaltung der Stadt betreffen; das Findbuch hat den Titel Akta miasta Jeleniej Góry (Magistrat Hirschberg). Im folgenden werden die aus der Frühen Neuzeit stammenden Handschriften mit der aktuellen und der früheren (dawne) Signatur genannt; dadurch wird ermöglicht, die Evidenz der Handschriften in eventuellen früheren Veröffentlichungen zu prüfen. Zwei Handschriften, die im Findbuch angeführt werden, sind verschollen.

Sygnatura aktualna: 266, Sygn. Dawne III - 1

Das Buch enthält Abschriften von Privilegien und Urkunden FEHLT

betr. die Stadt Friedeberg 1389 - 1773.

Sygnatura aktualna: 267, Sygn. Dawne III - 1a

Privilegien und Urkundenabschriften die Stadt Hirschberg betr. 1318 - 1671

163 Seiten + 10 Einzelurkunden aus dem 15. - 16. Jh.

Sygnatura aktualna: 268, Sygn. Dawne III - 2

Privilegien Abschriftenbuch Nr. 3 1626 - 1705.

Sygnatura aktualna: 269, Sygn. Dawne III - 2a

Rechtfertige Abschriften der Privilegien 1582.

119 beiderseits beschriebene Blätter.

Sygnatura aktualna: 270, Sygn. Dawne III - 2b

Copialbuch 1358 - 1598.

Sygnatura aktualna: 271, Sygn. Dawne III - 2c FEHLT

Copialbuch A 1299 - 1659.

Sygnatura aktualna: 272, Sygn. Dawne III - 2d

Der Stadt Hirschberg Statuta, Policeÿ Ordnung, Gewonheit in Unterschiedliche Punckt und Articul verfasset 1534 - 1738.

Im folgenden werden aus den dem Inhalt nach ergiebigsten Handschriften die wichtigsten Inhalt angeführt sowie Textbeispiele abgedruckt, die einen Eindruck vom Frühneuhochdeutschen in Hirschberg vermitteln sollen.

Sygnatura aktualna: 267

Privilegien und Urkundenabschriften die Stadt Hirschberg betreffend, 1318 - 1671; Kopien aus dem 16. Jahrhundert. 163 Seiten + 10 Einzelurkunden, davon eine auf Latein (aus dem Jahre 1478); S. 1 - 163 mit der einen und derselben Hand­schrift des 16. Jahrhunderts, S. 132 - 136 auf Latein

S. 39 - 44: Der Stadt Hirschberg Fischerey belangende

S. 29 - 31: über die Landtgerichte der Stadt Hirschberg

beyde in der Stadt und in dem Weichbilde

 [aus dem Jahre 1328]

S. 93 - 94: Wegen der newauffgerichteten Maltzhäuser, 1524

S. 96: Denen Ersamen weisen Bürgermeister und Rathmannen der Stadt Hirsch­­berg

Meinen gutten Gönnern. 1530 Hauß Seÿdlitz Ritter Haubtmann.

S. 19: Das Niemandt auff den Schmiedeberg Saltz führen sol noch verkauffen, ausgenommen die Innwohner des Schmiedeberges, die mögen Saltz holen und kauffen wo sie wollen, zu Ihrer Nothdurfft, und das fürbaß nicht zu verkaufen

Sygnatura aktualna: 267

Privilegien und Urkundenabschriften 1318 - 1671

S. 109: In Sachen, zwischen Herrn Malzhof Scheffen Gotsch genanndt und einem Rechte der Stadt Hirschberg. Geben das Ambt Landt und Stadt diesen Bericht daß die von Hirschberg das aufgetretene Saltz den Leuthen ohne entgeltnüß wiederumb zu stellen sollen; Weil aber diese und andere sachen belangende den Saltzmarckt ufm Schmiedsberge bey der Röm(ischen) Kays(erlichen) May(estä)tt zu entlichem aufpringen stehen. So werden sich beyde Parth, demselben Römisch(en) Rechts wegen und sonsten alter billigkeit mittler zeit zu verhalten wißen, Geschehen und gegeben zur Schweidnitz im Closter Sonnabendt im Quartal Cinerum

Sygnatura aktualna: 267

Privilegien und Urkundenabschriften 1318 - 1671, Anhang Nr. 5

Vidimus der Stadt Goldberg, daß König Matthias 1475. Nickel Crissen befohlen, das Burglehn an die Hirschberger zu räumen [darüber die Jahreszahl 1496; unter dem Text ein Papiersiegel].

Wir Purgermaister vnde Rothmanne der Stad Goltperg bekennen vor Jdermanigleich das der Ersamme Rath der Stad Hirschperg vns eynen prieff vff papir geschreben brocht vns den wir gesehen vnd gehort haben mit eynem volstendigen vffgebrochen koniglicher Maiestat Inngesigil / gancz vnd gar brifis vnd segils allent halben vnuerseret von worte zu worte lautende also Wir Mathias von gottes gnaden zu Bhemenn Hungernn etc. konig Entbiet(e)n vnsernn getreuen Nickeln Wissen vnser gnad Getrewer lieber Nach deme du vnns Burcklehn zu Hirschperg nw etliche zceit vmb ein Sum(m)a geldes ynnehabt vnnd besessen hast / Nw habin wir den Ersammen weisen vnsirn getreuen lieben dem Burgermaister vnd Ratmanne vnser Stad Hyrschpergbeuolen solches burgleh(e)n an sy zulösen / vnd von vnsern weisen innezuhaben / darauff beuelh(e)n wir dir ernstlich / das du das banant vns(er) slos vnd, Burgleh(e)n den bestymbt(e)n vns(er)nn burgern So du deyner Sum(m)a geldes dir darauff vorschriben entricht bist / zu vnsern handen einantwortest / daran tust vnns(er) maynu(n)g / Bei vnns(er)m vngnaden zuuor meisen / vnnd sagen dich alsdann deiner pflicht vnd gelubde desselben vnserß slos halbenn ledig vnnd los / Ob du aber solher ablösung nicht stat tun Nach desselben vns(er)s Slos abetreten wollst / haben wir das einzunehmen vnnd von deynenn hennden zubringenn benolh(e)nn Dat(um) Schweidnitz am Dinstag vor puristationis Anno ?clxxv vnns(er) Reiche des hungerischen etc. Sibenzehenden vnnd des Behmischenn Im Sechstenn Jorenn Als denne ist b(e)fundin an des b(e)nannt(en) brifes Rechte seite uff deme spatio die selbe handschrifft latinisch czu orkunde vnd bekentnis habin wir purg(ermaister) vnd Rattemann(e) der Stad Goltperg vnser stad Inngesigil drucken lassenn G(e)scheen am Mitwoch nach Jacobi Anno clxxxxvj

Sygnatura aktualna: 270

Copialbuch  1358 - 1598, 149 Seiten; eine Schreiberhand, dem Duktus nach aus dem 17.-18. Jahrhundert. Kopien von verschiedenen Privilegien, die die Stadt und das Weichbild Hirschberg betreffen, u.a. S. 8 König Wenceslaus Anno 1398; S. 9 König Sigismund Anno 1420; S. 13 König Vladislaus Anno 1496; S. 20-22 Fi­scherey der Stadt Hirschberg; S. 35 Wenceslaus Von Gottes gnaden König schreibt an die Stadt Hirschberg; S. 40 Feldmaß in Schlesien (Lehen, Morgen, Klafter); S. 46 Schatzung der Städte. Notandum. D(a)z sich die Räte in denen Fürstenthümer Schles(ein) Vnd Jawer etwn Anno 1527 geschätzet haben

Schweidnitz auf 220 300 fl. vng.

Steigaw 41 526 fl. vng.

Jawer 33 400 fl. vng.

Lemberg 116 040 fl. vng.

Buntzlaw 46 927 fl. vng.

Hirschberg 30 500 fl. vng.

Sygnatura aktualna: 272

Bl.. 2rechts: Der Stadt Hirschberg Statuta/Policey - Ordnung Gewonheit in Unterschiedliche Punckt v(nd) Articul verfasset. Aus einem Alten Manuscript auffs Neue beschrieben von David Gottlieb Neumann Ludi moderator Actuar et Accis. Scriba Schwartzbach [588 beiderseits beschriebene Blätter, gebunden mit Deckeln aus braunem Leder und mit Metallspangen].

Bl. 2links: "Diese Statuta sind unter dem Kayser Ferdinando im dritten Jahr seiner Regierung als Mattheis von Logau der Königl(iche) Landes Haubtmann und Hanns Schaf Gottsch genannd Königl(icher) Ambts=Verwalter gewesen. Im Febr(uar) 1534 der Stadt Hirschberg gegeben" [Es sind auf Bl. 3rechts bis 38links insgesamt 59 Paragraphen, die alltägliche Angelegenheiten (Eheschließung, Erbe, Mälzer und Mühlen, Löhne) betreffen. Bis Bl. 224 links eine Schreiberhand, wahrscheinlich der mehrfach genannte David Gottlieb Neumann].

Auf Bl. 448rechts-456rechts befinden sich mit der Hand gezeichnete Wappen jeweils in der Größe einer Seite. Darunter stehen die folgenden Namen: 448rechts Der v. Gotschen; 449rechts Der von Hoberg; 450rechts Der von Liebeteller; 451rechts Der von Reibnitz; 453rechts Der v. Toschen; 454rechts Der von Zedlitz; 455rechts Der v. Falckenberg; 456rechts Ernst von Nimptsch [darunter in kleiner Schrift] David Gottlieb Neumann, Scripsit.

Gelegentlich finden sich in den untersuchten Quellen Anweisungen für das All­tagsleben der Einwohner von Hirschberg. Diese Ausführungen sind den Bestim­mungen ähnlich, die in der Dorfordnung der Herrschaft von Promnitz in Sorau/Za­ry zu finden sind.[7]

Sygnatura aktualna: 272

Bl.13links-14rechts  10. Braut Schmuck.

Anlangende der Brautschmuck und Kleidung, darinen sie ihrem Bräutigam getrauet wird, weil sich es offt zuträget, daß die Bräute zu der Zeit, die Kleider borgen, und sich also in frembden Kleidern trauen lassen, und nochmahls wen(n) ein Fall geschieht, wegen der Brautkleider so dem Bräutigam neben dem Ehebette billig folgen und zukom(m)en, Streit und Irrungen vorfallen, also sollen hinhinführo allerley Unterschlieff und Arglistigkeit zu verhütten, allezeit die besten Klaider, so ein Weib, ehe sie Jahr und Tag in der Ehe gesessen hinter sich verlassen würde, Sie wären gleich vor wie nach der Hochzeit gezenget an Statt der damahls geborgten Kleider dem Ehemanne unverhindert verbleiben und zukom(m)en.

Bl. 15rechts-15links 14. Von Hochzeiten.

In Hochzeiten sol sich ein jeder seines Standes halten und über Vermögen sich selbst nicht beschweren, noch vor unkosten, über zwey Tage nicht Hochzeit machen, Es wäre denn daß frembde Gäste wären, dieselben möchte Er darüber bewürthen. So sol auch auf eine Mahlzeit über 4. oder 5. zum meisten Speisen nicht gegeben werden, und aller Überfluß vermieden werden, da dieß überschritten, sol der Wirth und Koch, jeder Ein Weis=Schock zur Straffe unnachlässiglichen erlegen, das Ergerliche und unvernünfftige weggebens und schickens der Sy vom Tisch sollen sich beyde Mannes u(nd) Weibes Personnen enthalten dazu sie sonderlich, weilen es sür frembden Leuten abscheulich ist, bewegen soll.

Bl. 35rechts-35links 50. Begräbnüß.

"Es sollen die Einwohner, so sich auf den Kirchhoff legen lassen, so viel im(m)er möglichen über Gebühr nicht beschwehret werden, sondern sol dißfalls von den Herren Kirch Vätern ein recht und gleichmässiges gefo(r)dert und genom(m)en werden, Als nehmlich von einer Ambts Person, so wohl von seinem Weibe 4; th(a)l(er), von einem andren so über 7. Jahre als ist 6. th(a)l(er), von einem Kinde unter 7. Jahren 3. th(a)l(er) und dieß in Erwegung dessen, daß wenig Raum und Stelle auff dem Kirchhoffe zu finden, und sol auch Manniglich sich der Stelle der Ordnung nach, so ihme die Kirchen Väter zeigen, werden halten. So sol auch dem Todtengräber nicht gestattet werden, daß er die Leute seines Gefallens übersetzete, sondern sol mit dem geordneten Lohn sich Unwägerlich vergnügen lassen als nehmlichen.

Bl. 35rechts 49. Tuchmacher.

Die Tuchmacher und ihr Gesinde sollen dem Tuchscherer nicht zu nahe scheren, bey Straffe eines Schocks, und Verlust des Rechts, so sollen auch die Leinweber vermahnet sein, daß sie den Tuchmachern nicht zu schaden, nicht Leine(n)s und Wüllens untereinander wircken, so aber jemand damit negriffen, sol zu Ernster Straffe gezogen werden.

Bl. 35links-36rechts 51. Schneider.

"Bey den Dorff Schneidern sol niemand arbeiten lassen, sondern den Schneidern bey der Stadt Arbeith gönnen. Dagegen des Erb(are) Rath das Aufsehen haben wird, damit niemand mit dem Lohn übersetzet werden solle. Wer aber dawieder handeln würde, soll der Waaren, so er zu machen gegeben verlustig sein, daneben auch unnachlässlichen zu Erhaltung gemeiner Stadtrechten gestrafft werden.

Dieselbe Handschrift enthält auch Eintragungen, die für die Untersuchung der älteren Regionalgeschichte von Bedeutung sind. Auf Bl. 139rechts-155links findet sich ein Bericht über Kämpfe um Hirschberg: Hirschbergische Belagerung, Anno 1639. Wie solche Herr Melchior Tilisch, damahls Regierender Burge-maister, Von Tage zu Tage Notiret und richtig aufgezeichnet. Aus einem Alten Manuscript auffs Neue Geschrieben von mir. David Gottlieb Neumann. Audimoderat. Actuar et Scriba Schwartzbachis. Anno 1737. den 17. Juny.

Für die städtischen Kanzleien war die Beurkundung der Steuern sowie anderer Einnahmen und Ausgaben eine wichtige Ausgabe. In vielen Städten erstrecken sich die Rechnungsbücher und Steuerlisten über mehrer Jahrhunderte hinaus. Auch die Handschrift 272 enthält auf Bl. 458rechts-516rechts ein Rechnungsbuch Einnah­men der Stadt von Gütern und Gärten. In derselben Handschrift finden sich - dem Titel des Kodex gemäß - verschiedene Statuten, u.a. auf

Bl. 67rechts - 85links Eines Erb(aren) Raths der Stadt Hirschberg Statuta. Er­neuert und beschlossen, wie auch publiciert worden im Jahr Christi 1592. Es sind insgesamt 37 ursprünglich nummerierte Paragraphen jeweils mit einer Über­schrift. Es handelt sich z.T. um die gleichen Bestimmungen wie bei den 59 Para­graphen auf Bl. 3rechts-38links. Im folgenden einige Textbeispiele:

Bl. 74links-75rechts 5. Sonntags Predigt. Diejenigen, so auff dem Marckte, oder andren Plätzen, nachdem die Grosse Glocke am Sonntage des Morgens geläutet worden, so wohl die, so in Schenckhäusern befunden worden, oder die in der Vorstadt, auf dem Kirchhofe, oder anderen dergleichen Stellen, unter der Predigt Spatziren, sollen mit den Hafften, u(nd) Geld-Busse, nach Erkantnüß des Erbaren Raths gestrafft werden. Und daß solches alles vermieden und abgeschafft werde, sollen die Diener deßwegen ein fleißiges Aufsehen haben, die Verdächtigen Häuser und Stellen besuchen, und da Iemands solchen zuwieder befunden, demselben alsbald zu Hafften bringen.

Bl. 80links 23. Öffentlicher Marckt."Zum Kauffen und Verkauffen soll man sich der Ordentlichen Stelle bedienen, und soll niemand sich vor dem Thore oder anders wo denn an der Gewöhnlichen Marckt-Stelle, Garn, Leinwand, Eyer, Butter, Käse, Getrayde, Obst, noch was anders kaufen, bey Verlust der Waaren, und Eines Edlen Raths unnachläßlicher Straffe.

Abschließend sei auf die Handschrift 269 hingewiesen, die beglaubigte Ab­schrif­ten von Privilegien enthält. Der handgeschriebene Band enthält 119 nach­träglich nummerierte Blätter und hat als Einband eine lateinische Pergament­hand­schrift. Der im folgenden Textstück des Titelblattes feststellbare Handschriften­duktus weist darauf hin, dass die dort genannte Jahreszahl 1582 authentisch ist.

Rechtferttige Abschriefften der Privilegien der Landstende in den Fürsten­thumbernn Schweidwitz vnnd Jawer. Ordentlich dem datto nacheinander gesetzt. Geschrieben vnnd vollendet. Nach Christi heilwertigen Geburtt Ihm 1582 Jahre. Darunter steht der Text:

Drey ding machen den Menschen weyse: Bücher lesen. Landt erfahren. Viel geschehener dinge hören. Der Text weist eine einzige Schreiberhand auf. Dies bestätigt, dass die Privilegien aus den Jahren 1347-1547 stammen und in dieser handschriftlicher Form im Jahre 1582 aufgezeichnet wurden. Die Handschrift weist starke Gebrauchsspuren auf; daher ist anzunehmen, dass diese Kopien der Privi­le­gien und Statuten in der Frühen Neuzeit viel benutzt wurden. Es handelt sich dabei um verschiedene schlesische Städte, u.a. um Hirschberg, Jauer/Jawor, Schweid­nitz/Swidnica und Breslau/Wroclaw. Somit zeichnet sich diese Handschrift als eine wichtige Kodifizierung der Gesetzgebung für Schlesien gegen Ende des Mittel­alters und in der Frühen Neuzeit aus. Insgesamt stellen die hier behandelten Hand­schriften aus Hirschberg inhaltlich eine wichtige Dokumentation zur Regional- und Sprachgeschichte Niederschlesiens dar. Sie enthalten einzelne Bestimmungen über die wirtschaftliche und soziale Situation in Hirschberg und seiner Umgebung. Da­mit ermöglichen sie einen Einblick in die Verwaltung der Stadt sowie in das All­tagsleben ihrer Einwohner im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit.

3. Sprache der Handschriften

Auch sprachlich lassen sich die oben geschilderten Handschriften als Dokumen­tation des Geisteslebens im Schlesien des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit ansehen. Die hier abgedruckten Textstücke lassen erkennen, dass alle phono-gra­phemischen Änderungen des Frühneuhochdeutschen (Diphthongierung bzw. Di­graphemisierung, Monophthongierung sowie quantitative und qualitative Ände­run­gen) durchgeführt worden sind. Es gibt in den Quellen noch einige ältere Schreib­weisen (<s> statt <sch> in slos, Slesien neben Schlesien, Wechsel zwischen <i> und <ie>, vorschriben, geschrieben; brifes, prieff sowie zwischen <a> und <o>, ratmanne, joren). Diese graphemische Variation ist in Handschriften und Drucken des 16.-17. Jahrhunderts aus allen Sprachlandschaften verbreitet; deswegen lassen sich diese Varianten nicht als regionale Charakteristika des Frühneuhochdeutschen in Schlesien ansehen.

Die hier untersuchten Kodices bestätigen den Eindruck, dass die Graphemik frühneuhochdeutscher Handschriften aus Niederschlesien dem Schreibusus und der Druckertradition im benachbarten ostmitteldeutschen, thüringisch-obersächsischen Raum ähnlich ist. Dies ist auf die regen kulturellen und wirtschaftlichen Bezie­hun­gen von Breslau, Görlitz und anderen, kleineren Städten Niederschlesiens zu Dres­den und Leipzig und deren Wirkungskreis zurückzuführen. Auch die Verbreitung der Reformation und der Reformationsschriften nach Schlesien wird zum Gebrauch der überregional vereinheitlichen Schreibweise in der Frühen Neuzeit beigetragen haben. Die in den vergangenen 20 Jahren durchgeführten Analysen zur deutsch­sprachigen Schriftlichkeit in den einzelnen schlesischen Archiven zeugen von einem hohen Niveau der Sprach- und Schriftkultur im schlesischen Kanzleiwesen. Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit war Schlesien keine entlegene Pro­vinz, sondern eine blühende Kulturlandschaft in der Mitte Europas, in der Deutsche und Polen Jahrhunderte lang in einem friedlichen Nebeneinander und Miteinander lebten.



[1] Hensel, Johann Daniel: Historisch-topographische Beschreibung der Stadt Hirschberg in Schlesien, seit ihrem Ursprunge bis auf das Jahr 1797. Hirschberg 1797; Höhne, Alfred: Hirschberg im Riesengebirge, ein Heimatbuch. Wolfenbüttel 1953.

[2] Hoffmann, Hermann: Die Kirchen der katholischen Pfarrgemeinde Hirschberg. Eine Füh­rung. O.O. 1955.

[3] Zapke, Alfred: Die Gnadenkirche zu Kreuze Christi in Hirschberg. Festschrift zur Feier ihres 200jährigen Bestehens. Hirschberg 1909 (auch in einer Neuauflage von 1928); Prüfer, Erich: Die Hirschberger Gnadenkirche. Ulm/Donau 1957.

[4] Gebhardt, Martin: Katalog der Bibliothek der evangelischen Kirchengemeinde zu Hirsch­berg. Hirschberg 1899.

[5] Königliches evangelisches Gymnasium zu Hirschberg in Schlesien. Festschrift zur Feier des 200jährigen Bestehens. Hirschberg 1912.

[6] Hochschule für Lehrerbildung, Hirschberg (Riesengebirge). 1. Jahresbericht, 1934/35. Langensalza 1935.

[7] Piirainen, Ilpo Tapani: Dorfordnung der Herrschaft von Promnitz aus Sorau (Żary). Ein Beitrag zum entstehenden Neuhochdeutsch. In: Hans-Christoph Graf v. Nay­hauss/Krzy­sztof A. Kuczyński (Hrsg.): Im Dialog mit der interkulturellen Germanistik, 153-161. Wrocław 1993.

 
 
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