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Orbis Linguarum Vol. 19/2002
Wojciech
Kunicki
Wrocław
Vom "Haus der Heimat" zum
"Haus der Kulturarbeit des Provinzialverbandes".
Kulturpolitische Aspekte der Auseinandersetzung um das Carl-Hauptmann-Haus
in Mittelschreiberhau vom Frühjahr 1936 bis zum Frühjahr
1945.
Mit einem dokumentarischen Anhang
Das
Carl-Hauptmann-Haus stand nach dem mißglückten Kauf-Versuch durch die Gablonzer
Großindustriellen, Gebrüder Mahla
in den 20er Jahren bis Anfang 1936 fast leer. Es hatte
offenbar nur einen Bewohner namens Seidel. Im Zusammenhang
mit der Absicht, im Carl Hauptmann-Haus ein Museum
zu errichten, bekam der mit dem Rechtsvertreter Maria
Hauptmanns, dem Berliner Geheimrat und Anwalt am
Berliner Kammergericht Dr. Ponfick befreundete Schreiberhauer
Malermeister und Kunsthändler Olly Oltmanns, die
Vollmacht, das Mietsverhältnis mit dem Einwohner
des Hauses namens Seidel, aufzulösen. [1] Oltmanns sollte im Hause
mit Unterstützung der
Witwe Maria Hauptmann und Ponficks,
der höchstwahrscheinlich diesen Plan fasste,
das Museum erreichten. Dieser Plan war für alle Beteiligten
interessant. Oltmanns
könnte darin eine Galerie für seine Bilder und Kunstgegenstände
einrichten, Maria Hauptmann ein Carl-Hauptmann-Zimmer
aufstellen. Außerdem würde die Gemeinde dem Haus
als Sitz eines Museums den Status einer gemeinnützigen
Einrichtung verleihen und somit das Grundstück von
Steuern befreien. Durch diese Unterstützung der
öffentlichen Stellen könnte der im Hause wohnende
Seidel entfernt und eine kleine Renovierung durchgeführt
werden. [2] Durch Oltmanns und vielleicht auch durch
den damaligen Bürgermeister Schreiberhaus wurde noch ein Interessent für das Haus gewonnen, Heinrich
Rohkam mit seiner Trachtengruppe, woran
Maria Hauptmann ursprünglich Anstoss nahm. [3] Maria Hauptmann ließ sich von Ponfick zu diesen Plänen überreden
und unterschrieb mit Oltmanns ein Provisorium,
das bis zum 1.
März 1941 galt. Aus dem zwischen Ponfick und Maria
Hauptmann geführten
Briefwechsel ist ersichtlich, daß gerade Ponfick
an einer gemeinnützigen Regelung der Angelegenheit
interessiert war. Warum? Er beabsichtigte als Besitzer
eines Hauses in Schreiberhau und als Freund der
Schreiberhauer Künstler Friedrich Iwan und Olly Oltmanns das Carl Hauptmann-Haus
als ein kulturelles Zentrum des Ortes beizubehalten.
Fest steht allerdings, daß
Ponfick auch im Namen einer
"Carl-Hauptmann-Stiftung" (er meinte wohl
die Carl-Hauptmann-Gesellschaft) agierte und ernsthaft
schon im Jahre 1936 das Projekt "Rücksiedlung
nach Schreiberhau"
mit Maria Hauptmann besprach sowie einen Verkauf
des Hauses an die Gemeinde in Erwägung zog. Trotz Befürchtungen Marias wegen der "mehr oder weniger
unbeschäftigten, gegeneinander neidischen Lokalgrössen"
gewann er Oltmanns und auch Rohkam
für die Initiative, das Haus als Museum einzurichten
und es als "Überleitung zu einer besseren Zukunft"
zu betrachten, in der "auch für Sie und Fräulein
Mona in Schreiberhau wieder
Raum ist!" . Im Juli 1937 hofften Oltmanns, Rohkam und Ponfick
den Bürgermeister von Schreiberhau so
weit zu überzeugen, daß er in eine Stundung der Steuern
bis zum 1. Mai 1938 einwilligte. Sie hofften
auch, daß der "immer wieder ersehnte Ankauf des Hauses durch
die Gemeinde" bis zum 1. 4. oder
1. 5. 1938 erfolgen würde. Die Gemeinde
sollte also das "große Haus" kaufen, ein
Teil des Grundstückes mit dem "kleinen Haus"
sollte Maria Hauptmann für sich behalten.
Im Jahr 1937 sollte also das Haus durch die Gemeinde
Schreiberhau im Auftrage des Landrats erstanden
werden, wofür der Schreiberhauer Bürgermeister
Heinze 10 000 RM in den Etat einsetzte. Es war vorgesehen,
es durch die Schreiberhauer Trachtengruppe benutzen
zu lassen, dessen Scholze der Schreiberhauer Kurdirektor
und Verkehrsrat Heinrich Rohkam war. Als
"Haus der Heimat" sollte es eine Art Heimatmuseum
mit den Erinnerungsstuben an Carl Hauptmann sowie
an andere Schreiberhauer Künstler, in erster Linie
an den Maler und Schriftsteller Hanns Fechner, darstellen.
Die Einrichtung des Museums im Jahr 1937 sowie die
des Arbeitszimmers vom Schriftsteller und Volkskundler
Will-Erich Peuckert, der sowohl mit Carl als auch
mit Maria Hauptmann befreundet war, erfolgte im Einvernehmen
mit der ersten Frau des Dichters, Martha Hauptmann.
Im Jahr 1938, nach dem Tode Marthas, schaltete sich
das Reichspropgandaamt Schlesien ein, um, auf Anregung
des am 26. 3. 1938
[7] vom Präsidenten der Reichschrifttumskammer
ernannten neuen "Landesleiters für Schrifttum"
(also eines Ehrenfunktionärs des Reichspropagandaamtes
Schlesien) Hans Christoph Kaergels, der vom
Dr. Walter Schulz (Reichspropagandaamt Schlesien.
Abteilung Kultur) und Naumann (Reichssender Breslau) unterstützt
wurde, ein "Erholungsheim für Dichter"
zu schaffen.
Um die Tragweite dieser Idee besser verstehen zu können, muss man die
spezifischen kulturpolitischen Konstellationen
in Schlesien, die sich seit 1938 abzeichneten,
skizzieren. In diesem Jahr kam es nicht nur zum Wechsel
des Landesleiters für
Schrifttum, sondern auch zur Einsetzung eines neuen,
26jährigen "Landeskulturwalters" Dr.
Fischer, der Leiter der Reichspropagandastelle (also
einer Stelle des Reichsministeriums für Volksaufklärung
und Propaganda) und, in personaler Union, Gauopropagandaleiter
im Gau Schlesien war. Dieser neue, energische,
von Goebbels Beamten durchaus günstig beurteilte
"Landeskulturwalter",
arbeitete intensiv mit dem Gauleiter Josef Wagner
zusammen und suchte die traditionelle kulturpolitische
Institution auf der provinziellen Ebene, die sogenannte
Provinzialverwaltung, dessen Vertreter Landeshauptmann
war, in ihrer Wirkung einzuschränken, um stärker
die gesamten Kulturaktivitäten der Provinz den Staats-
und Parteiinstanzen unterzuordnen. Er versuchte
also, die chaotische Vielfalt der auf die Kulturarbeit
Anspruch erhebenden Institutionen einer einheitlichen
Führung zu unterstellen. Die
ersten kulturpolitischen Schritte des neuen Landesleiters
für Schrifttum, den Dichter Hans Christoph
Kaergel, beliefen sich also auf eine bewusst betriebene
Schwächung des kulturpolitischen Rolle der Provinzialverwaltung.
Es geht mir vor allem um die Sabotierung des Schlesischen
Literaturpreises, der durch die Provinzialverwaltung
gestiftet sowie 1936 und 1937 verliehen wurde. Schon
am 21. Mai 1938 schlug Kaergel eine neue Satzung des
Preises vor, beantragte, den Preis jedes dritte
und nicht, wie bisher, jedes Jahr nur an herausragende
Persönlichkeiten zu verleihen, den Rest der von
der Provinz gestifteten Preisgelder für die längeren
Aufenthalte deutscher Dichter in Schlesien zu verwenden.
In diesem Zusammenhang erwähnte er das Schreiberhauer
Carl Hauptmann-Haus, das diesem Zweck dienen und deshalb
erworben werden sollte [9] . Von wem erworben, wird vorsichtigerweise
verschwiegen.
Da inzwischen,
seit Anfang 1936, das Haus mit Duldung des Schreiberhauer
Bürgermeisters durch die Schreiberhauer Trachtengruppe
als "Haus der Heimat" benutzt wurde, kamen
die ersten Verhandlungen zum Erliegen. Dazu
trug auch das ungelöste Eigentumsproblem des Hauses
bei. Im Juni 1939 wurde von Schulz und Kaergel
der Gedanke wieder aufgegriffen, im Carl-Hauptmann-Haus
ein "Heim für deutsche Schriftsteller und Dichter"
einzurichten, zumal es ab 1940 ("im Rahmen der
ihm zugedachten Bestimmung") nicht mehr als "Haus
der Heimat" dienen sollte. Das Haus sollte ständig
mit acht Schriftstellern belegt werden [10] , die Gesamtsumme für die
Erhaltungskosten belief sich auf 18 000 RM, die beim
Landeshauptmann beantragt wurde. Eine eventuelle
Zusage würde dann, so Schulz, "das letzte Hindernis
eines Ankaufs des Hauses durch den Herrn Reichsminister
für Volksaufklärung und Propaganda beseitigen".
Die Provinzialregierung reagierte langsam,
sehr langsam. Eine vorsichtig ablehnende Antwort des
Landeshauptmanns kam erst am 6. 9. 1939. In
den "augenblicklichen Verhältnissen" müsse
eine Neuerörterung des Planes "von gewissen
sicheren Voraussetzungen" ausgehen. Der Landeshauptmann
wolle sich vergewissern, ob die im Schreiben von Schulz
erwähnten Bürgermeister wirklich die Unterbringungskosten
tragen würden [11] . Der Krieg lähmte sowohl die Aktivitäten der Schreiberhauer
Trachtengruppe als auch die des Reichspropagandaamtes.
Ein neuer Vorstoß kam von Seiten des Regierungspräsidenten
Bachmann während einer Sitzung im Oberpräsidium am
4. Juli 1940. Bachmann regte an, eine Künstlerkolonie
im Riesengebirge und ein Künstlerhaus in Breslau
zu schaffen [12] . Gleichzeitig wurde, wohl auf Anregung Rohkams, auf den ersten
Landesrat Georg Kate, Druck von seiten des Staatlichen
Pflegers der Heimatmuseen in Niederschlesien,
Dr. Barthel gemacht, der die angebliche Bedrohung
des Hauptmann-Hauses vor allem in den Ansprüchen
der Haupterbin wahrzunehmen glaubte: "Eine
der Mitbesitzerinnen Frau Martha Hauptmann ist inzwischen
gestorben. In ihrem Testament hat sie verfügt, daß
die im Hause untergebrachten Erinnerungen an Carl
Hauptmann dem Heimathaus erhalten bleiben, solange
dies als Museum im weiteren Sinne erhalten bleibt.
Im anderen Fall erhalten die Erben diese Gegenstände
zur freien Verfügung. Die Haupterbin drängt auf eine
Lösung, die für sie günstig ist. Offenbar braucht
sie Geld, und sie versucht bereits, mit Interessenten
über einen evtl. Verkauf des Hauses als Fremdenheim
zu verhandeln".
[13] Im Herbst des Jahres 1940 war die Lage so, daß Maria Hauptmann
und ihr Anwalt, Dr. Ponfick nach der Unterstützung einer
Institution suchten, um das Haus günstig zu veräußern.
Ob Maria schon damals daran dachte, das Haus zu kulturellen
Zwecken an eine Institution zu verkaufen,
ist unklar. Solche Absichten vertrat bestimmt ihr Anwalt. Unterstützung suchte er bei dem
Vorsitzenden der offenbar noch bestehenden Carl-Hauptmann-Gesellschaft
sowie bei dem genannten Dr. Barthel, der allerdings
kein Geld hatte: "Herr Professor Hahm war gestern
bei mir", schreibt Ponfick am
26. 9. 1940, "und wir haben sehr eingehend über
die weitere Entwicklung gesprochen. Sie wissen,
er versteht Ihren Standpunkt, anderseits
würde er es ja sehr gern sehen, wenn das Hauptmannhaus
kulturellen Zwecken gewonnen würde. Er hat
meine Skepsis bezgl. H. Dr. Barthel aufs äusserste
geteilt. Dr. Barthel sei zwar ein sehr vernünftiger
Mann, aber sein Amt als Kunstvertreter für Schlesien
sei nebenamtlich und sei mit keinem Pfennig Dispositionsfonds
ausgestattet. Im übrigen sei er seit vielen Wochen
oder Monaten in entsprechender Eigenschaft in Krakau
mit dem Berufssitz daselbst. Vertreten werde er durch
den Kustos Otto; dieser sei ein Schüler von ihm,
Hahm, ein sehr ordentlicher Mann und ihm zu Dank verpflichtet,
und mit ihm könne man reden. Geld habe er aber auch
nicht." [14] Die Sache konnte allerdings erst dann ins Rollen gebracht
werden, als Ponfick den
Landeshauptmann Adams (früher Josef Joachim Adamczik)
für das Carl Hauptmann-Haus zu interessieren vermochte,
was durch Professor Hahm in Breslau erfolgen sollte. Adams kam in Frage aus zweierlei
Gründen: erstens war er der Vorgesetzte der Beiden,
Barthel und Otto und zweitens sei er, was Ponfick
voraussetzte, als "frisch gewordener kleiner
Mann kunstinteressiert, [...] ordentlich und habe
auch etwas Geld; zum Ankauf werde es nicht langen,
vielleicht aber zum Pachten"
[15] . Dem hier zitierten Brief ist zu entnehmen, daß sich Adams
persönlich für diese Sache zu interessieren begann,
die schon seit langem durch die Beamten des Provinzialverbandes
bearbeitet wurde.
Die Unterstützung Barthels für Rohkam hat sich auch die Provinzialverwaltung zu Eigen gemacht
und versuchte 1000 RM für Rohkam
aus dem "Deutschtumsfond" zu bekommen,
über den der Oberpräsident verfügte
.
Rohkam erhielt das Geld und der Oberpräsident
das Einverständnis, daß der Provinzialverband das
Haus übernehmen darf. Rohkam führte also einen
Kampf gegen Maria Hauptmann und gegen die Pläne, im Haus ein "Dichterheim"
einzurichten. Er
wußte ja Bescheid, daß sein
Heimatmuseum einen Steuernachlaß seitens der Gemeinde
für das Haus bedeuten würde und somit eine finanzielle
Unterstützung der Maria Hauptmann. Im Herbst
1940 zog sich allerdings der Kunsthändler Oltmanns
mit seinen Gegenständen - wohl auf Anregung Rohkams
- aus dem Hause zurück und bot sie zum Kauf an, was
Ponfick dezidiert ablehnte.
Danach versuchte Maria mit Hahm und
Ponfick folgende Träger zu gewinnen: "die Gemeinde,
darüber hinaus (den) Landeshauptmann, der für einen
Zuschuss gewonnen werden muß, evtl. die Gesellschaft
und Sie selbst". Den Rückzieher
Oltmanns, der übrigens mit der Rücknahme seiner Kunstgegenstände
bis Frühjahr 1941 wartete, betrachtete Hahm als unerheblich: "wir verlieren an ihm nichts",
dafür aber erachtete er als notwendig, daß
Maria Hauptmann in diesem Haus ihren Wohnsitz bezieht
.
Am 13. 12. 1940 machten der Kulturdezernent des Oberpräsidiums
Dr. Ehrlicher, der Provinzialkonservator Dr. Günther
Grundmann sowie Dr. Pfützenreiter eine Dienstfahrt
nach Schreiberhau, um die Probleme des Carl Hauptmann-Hauses
vor Ort mit dem Bürgermeister Heinze und Heinrich
Rohkam zu besprechen. Heinze
vertrat hier den sehr vorsichtigen Standpunkt, daß
"die Gemeinde Schreiberhau"
die Gründung eines "Dichterheims" betreibt,
das Nachlässe der schlesischen Dichter Carl
Hauptmann, Wilhelm Bölsche und Hermann Stehr
in Zukunft beherbergen soll. Besonders vorsichtig
war er bei der Frage, ob dort "eine der ‚Morgenstern´-Stiftung
ähnliche Einrichtung geschaffen werden soll, oder
ob nur jeweils ein Dichter für längere Zeit dort
freie Wohnung erhalten kann"
.
Gleichzeitig wurde die komplizierte
Eigentumsfrage gestreift, nämlich die Rechte der
Frau Maria Hauptmann an dem Haus und
auch die Ansprüche der Nachkommen
der ersten Frau Hauptmanns, der 1938 verstorbenen
Frau Martha. Noch zu diesem Zeitpunkt trug sich offenbar Maria
mit dem Gedanken, das Haus und das Grundstück "verhältnissmässig billig" zu verkaufen,
als Kaufsumme nannte Heinze wohl unverbindlich 35 000
RM. Erwähnt wurde der Nachlass der Familie sowie das Arbeitszimmer des
Dichters, das "mit Unterstützung von Will-Erich
Peuckert in seiner ursprünglichen
Anordnung wieder aufgestellt worden" ist.
Aus dem Gesagten ergibt sich folgende Konstellation. Fest steht, daß
die Provinzialverwaltung das Haus im Jahre 1936 ankaufen
wollte, um dort ein Museum zu errichten. Deshalb bekam
Rohkam bei seiner Gründung im Frühjahr 1936 eine Unterstützung des Landrats. Fest steht, daß sich 1938 das RPA Schlesien auf Anregung Kaergels einschaltete, das in dem Haus ein "Dichterheim"
einzurichten beabsichtigte. Das war die grundsätzliche
Intention des RPAs und Kaergels, den Heimatgedanken
bei den deutschen Dichter durch die Aufenthalte im
Riesengebirge zu stärken und ein Heim dem Reichspropagandaamt
und somit auch dem Reichspropagandaministerium zuzuführen.
Vom Nachlass des Dichters war in Kaergels Abischten
ursprünglich überhaupt nicht die Rede. Da die Provinzialverwaltung
Kaergel, u.a. wegen der Sabotierung des Schlesischen Literaturpreises nicht leiden konnte,
versuchte man seine Schachzüge zu vereiteln, u.a.
durch Eingaben Rohkams an das Reichspropagandaministerium.
Die dritte Seite in dieser Auseinandersetzung war Frau Maria Hauptmann, Will-Erich
Peuckert, der eigentliche, weil wissenschaftliche
Nachlaßverwalter des Dichters sowie die nicht genannten
Nachkommen der ersten Frau, Martha Hauptmann. Maria
Hauptmann beabsichtigte ursprünglich das Haus an die Meistbietenden zu
verkaufen, dann, wohl unter dem Druck von Peuckert
sowie angesichts des Interesses der öffentlichen
Stellen, änderte sie ihre Absicht und beschloß das
Vorkaufsrecht den öffentlichen Institutionen zu
sichern, um dort angeblich, wie Rohkam suggerierte,
mit Will-Erich Peuckert zu wohnen und den Nachlaß
zu betreuen. Vom Winter 1940/41 bis zum Sommer 1941
war der Ankauf durch das Reichspropagandaamt in der
Schwebe. Kaergel fühlte sich allerdings so fest im
Sattel, daß er Maria Hauptmann weitgehende
Vorschläge zu unterbreiten glaubte, u. a. der Vorschlag
eines Ersatzhauses für die Witwe Hauptmanns, im
Falle, daß das Haus vom RPA Schlesien als
"Dichterheim" benutzt
werde. Im Februar 1941 schickte er an Maria
Hauptmann den Auszug eines Briefes vom Landeskulturwalter
Fischer, in dem u.a. das Interesse der Gauleitung
an den Nachlässen Bösche, Carl Hauptmann, Hermann
Stehr und an dem Kauf des Carl-Hauptmann-Hauses geäußert
wurde [19] . Im März 1941 kündigte der neue Gauleiter von Niederschlesien,
Karl Hanke, seinen Besuch im Carl-Hauptmann Haus
an [20] , im April ließ er Kontakte mit den Erben anknüpfen, um den
Kauf des Hauses zu vollenden [21] . Die Lage drohte allerdings sich auch von einer anderen Seite
zu verschärfen. Im Februar machte Oltmanns, der seine
Kunstgegenstände nun endgültig zurücknehmen wollte,
einen Wink seinem Freund Ponfick,
daß das Haus "Unter
den gegenwärtigen Verhältnissen" sofort durch
die NSV oder SS beschlagnahmt werden könnte. Er bat
in diesem Zusammenhang Kaergel einen Wink zu geben,
um diese Möglichkeit auszuschalten und die Sache mit
der eventuellen Übernahme durch die Gauleitung
zu bechleunigen [22] .
Aus
dem geplanten Kauf ist allerdings nichts geworden.
Das RPA und die Gauleitung zogen sich offenbar zurück,
Rohkam kündigte den Vertrag (um die Heizkosten zu
ersparen) und mußte den ersten Stock des Hauses räumen
(somit wurde das Museum aufgehoben), Maria Hauptmann
zog am 15. Mai 1941 in das Haus ein und verwarf den
Gedanken, das Haus zu verkaufen. Will-Erich Peuckert
schlug am 20. 8. 1941 der Provinz vor, die oberen
Räume von Frau Hauptmann anzumieten (für 80 RM monatlich)
und den Nachlaß zu erwerben, "um so ein Anrecht
auf dieses Haus zu haben". Zusätzlich würde
die Provinz 50 RM monatlich Schreibgebühren für die
Arbeit am Nachlaß zahlen
[23] . Die Provinzialverwaltung hüllte sich in Schweigen, so versuchte
Peuckert auf die Provinzialverwaltung am 11. 9. 1941
Druck zu mit der Information auszuüben, daß Maria
Hauptmann von dritter Seite ein Mietangebot für die
oberen Etagen erhielt. Inzwischen versuchte der
Verkehrsrat Rohkam mit dem Bürgermeister Heinze
Maria Hauptmann auch fiskalisch dazu zu zwingen,
das Haus der Provinz zum Kauf anzubieten. Der Sinn
der Rohkamschen Kündigung im Herbst 1940 war nämlich der, daß nun Maria Hauptmann keine Möglichkeiten haben würde,
die an die Gemeinde Schreiberhau
zu zahlenden Steuern zu stunden, jene Steuern, die
früher das "Haus der Heimat" nicht zu tragen
hatte. So riet Rohkam, das
Angebot Peuckerts abzulehnen, und "von Frau Hauptmann ein Kaufangebot
zu fordern" . Diesem Rat folgte nun die
Provinzialverwaltung, indem sie allerdings die Sache
mit dem Archiv als ein offenes Problem beließ, um
Peuckert nicht aus dem Spiel auszurangieren, was allerdings
im November 1941 fast erfolgte
[25] , nachdem der Schreiberhauer Bürgermeister Heinze, offenbar
auf Anregung des Kreisleiters der NSDAP mit seinen
Steuerforderungen an Maria Hauptmann herantrat.
Und
welche Rolle spielte bei alledem Will-Erich Peuckert?
Der in Haasel bei Jauer wohnende Privatgelehrte,
Schriftsteller und bekannte Volkskundler war mit Carl Hauptmann sowie mit den
beiden Witwen befreundet
[26] . Er wurde nicht nur von Maria, der zweiten
Ehefrau Hauptmanns zum Nachlaßverwalter ernannt, sondern
auch von der ersten Frau, Martha, sehr hoch
geschätzt: "Dagegen schätzte sie (Martha) Herrn
Peuckert sehr hoch und Herr Dr. Peuckert war es auch,
der bei der Einrichtung des Hauses 1936 von der verstorbenen
Frau Hauptmann zu treuen Händen für unser Haus
die Erinnerungsstücke, Zimmereinrichtungen und die
Bibliothek zum Aufstellen in Empfang nahm"
[27] . Peuckert war ein sehr bekannter Autor,
der einen guten Ruf bei der Provinzialregierung genoß
und mit der Wiener Reichsschrifttumsstelle der Hitlerjugend
zusammenarbeitete
[28] und höchstwahrscheinlich von Baldur
von Schirach, dem Reichsjugendführer und Gauleiter
von Wien, gefördert wurde. Er konnte also auf Unterstützung
bei allen Aktivitäten der Provinz rechnen, die sich
gegen das Propagandaministerium, insbesondere auf
der lokalen Ebene, richteten [29] . Außerdem war er neben Frau Maria, die
angeblich als einzige die Handschrift des Dichters
entziffern konnte, für eine eventuelle Gesamtedition
der Hauptmannschen Schriften geeignet, an der der
Landesveraltungsrat und Schulungsleiter bei der
Landesgruppe Schlesien im Bund Deutscher Osten, Dr. Andreas Pampuch ein Interesse hegte oder,
präziser gesagt, die kulturpolitischen
Interessen des Gauleiters zu vertreten wusste. Peuckert
konnte seinerseits mit der Unterstützung Pampuchs
stets rechnen. So unterbreitete er ihm auch den
Kaufwunsch eines schlesischen Bauernhofes, woraufhin
der Landeshauptmann, von seinem Landesverwaltungsrat
angeregt, an den Landesbauernführer Jaeschke
in dieser Angelegenheit schrieb [30] . Peuckert mietete von Maria Hauptmann im Jahre 1936 das
"kleine Haus" und vermietete es weiter
. Offenbar überlegte er, ob er nicht für eine Zeitlang
nach Schreiberhau einziehen sollte. Vielleicht hing
der von ihm geplante Kauf eines Bauernhofes in Schlesien
mit der Absicht zusammen, seinen bisherigen Wohnsitz
in Haasel zu verlassen.
Am 9.
10. 1941 fragte der Geheimrat Ponfick Heinze,
den Bürgermeister von Schreiberhau, welche Rolle Frau Hauptmann bei einem eventuellen Kauf des
Hauses durch die Provinz oder die Partei spaelen
sollte, zumal sie "ihren Beruf und ihre schöne,
behagliche Leipziger bezw. Markleeberger Wohnung aufgegeben
hatte und nach Schreiberhau gezogen ist"
[32] . Der Landeshauptmann Adams (vor 1940 Josef Joachim
Adamczyk), der mit der Verzögerungstaktik des Kreisleiters
einverstanden war
[33] , reagierte auf dieses Schreiben Ponficks mit Fragen nach der
Belastung des Hauses, argumentierte also ökonomisch
und gab dem Geheimrat zu verstehen, daß von Maria Hauptmann unter Umständen
der Verkauf des Carl Hauptmann-Hauses erzwungen werden
könne. Der Landeshauptmann und die Partei warteten
somit auf das Angebot von Maria Hauptmann, die allerdings
zu diesem Zeitpunkt keine Absicht hegte, das Haus
zu verkaufen, was auch aus dem Schreiben ihres
juristischen Beraters, Dr. Ponfick klar hervorgeht [34] . Es ist charakteristisch, daß Ponfick in den beiden Schreiben
sowohl die Steuerhypothek, als auch eventuelle Schwierigkeiten
mit den Erben Martha Hauptmanns herunterspielt,
dafür aber sich zwei Mal in seinen beiden Schreiben auf eine "Carl-Hauptmann-Gesellschaft"
bzw. "massgebende Persönlichkeiten"
beruft
[35] .
Zum ersten Treffen zwischen Ponfick, Peuckert, Pampuch, Ewald Graeger
und Adams kam es am 5. Februar 1942: Ponfick legte
die Forderungen der Frau Maria Hauptmann dar, Peuckert
besprach Probleme des Nachlasses. Alle haben vereinbart,
das Grundstück und den Nachlaß Ende März vor Ort,
d i. in Schreiberhau einzusehen. Am 23. März führte
Pampuch eine Unterredung mit dem stellvertretenden
Direktor der Staats-
und Universitätsbibliothek Dr. Herbert Gruhn, der
die Notwendigkeit unterstrich, den Nachlaß
Carl Hauptmanns durch die Provinz einzukaufen. Er
äußerte zugleich seine Zweifel hinsichtlich Gerhart
Hauptmann, der ein Interesse an der Sperrung des
Nachlasses haben und dazu seine "Freundschaft"
mit dem Gauleiter ausnutzen könnte. Pampuch legte
den Bericht dem Landeshauptmann vor, der ihn später
dem Gauleiter vortrug . Über die Regelung, wer den
Nachlaß betreuen, und ob er in der Handschriftenabteilung
der Bibliothek aufbewahrt werden sollte, war noch
nicht die Rede. Zum Treffen in Schreiberhau und zur
Einsicht des Nachlasses kam es am 9. April 1942. Ponfick
sollte auf Einladung der Witwe Hauptmann am 11. 4.
einen Vortrag über "Kaiser Karl IV und die Ostfragen"
halten. Der Landeshauptmann verzichtete auf diese
Fahrt, "um sich nicht entscheiden zu müssen"
, teilnehmen sollten Pampuch,
der Landeskämerer Dr. Graeger und Dr. Peschel. Inzwischen
verhandelte Pampuch mit Will-Erich Peuckert über die
Möglichkeit einer Werkedition Carl Hauptmanns . Da auch Pampuch an dieser
Fahrt nicht teilnahm, war das Ergebnis für Maria
Hauptmann enttäuschend. Man sah immer deutlicher,
daß die Verzögerungstaktik der Provinzialverwaltung
Früchte trug. Allerdings fragte Adams noch einmal
im Mai 1942 bei dem stellvertretenden Direktor
Gruhn nach der Möglichkeit, den Carl Hauptmann-Nachlaß
für die Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek
zu erwerben. Es ist somit nicht unwahrscheinlich,
daß der Gauleiter Druck ausübte, um die ganze Angelegenheit
zum Abschluß zu bringen. Da die vorsichtige Antwort
Gruhns (denken wir an die von ihm in seinem ersten
Gutachten angedeutete "Freundschaft Gauleiter-Gerhart
Hauptmann"!) einen wichtigen Einwand enthielt,
nämlich eine eventuelle Wertlosigkeit des Nachlasses
für die Wissenschaft im Falle seiner Unlesbarkeit,
hielt der Provinzialverband nach einer anderen Möglichkeit,
den Nachlass des Dichters kulturpolitisch sinnvoll
unterzubringen, Ausschau. Höchstwahrscheinlich
tauchte im Mai 1942 die Idee auf, der Schlesien-Verlag.
Dr. Eschenhagen könne die Edition der Hauptmannschen
Schriften übernehmen, was m. E. vom Gauleiter angeregt
wurde. Die für mich rätselhafte und gerade, mit hoher
Wahrscheinlichkeit, 1941 ins Leben gerufene, oder
aus dem zuerst in Ohlau, dann in Breslau bestehenden
wissenschaftlichen und schöngeistigen Verlag Dr. Eschenhagen
entwickelte Firma Schlesien-Verlag , war bestimmt kein offizielles
Parteiunternehmen. Diese Rolle spielte in Breslau
der Monopolist NS-Gauverlag Schlesien (dann NS-Gauverlag
Niederschlesien), der die gesamte Gaupresse in der
eigenen Hand vereinigte, dessen literarische Produktion
Anfang der 40er Jahre allerdings sehr eingeschränkt
war. Da der traditionsreiche Korn-Verlag sich nicht
allzu bereitwillig gleichschalten ließ, berief
der Gauleiter im Einvernehmen mit dem Provinzialverband
eine Tarnfirma des NS-Gauverlages ins Leben, gerade
eben den Schlesien-Verlag, der nach außen hin die
Partei nicht vertreten mußte, obwohl er mit dem NS-Gauverlag
Schlesien verbunden war. Der Chef des neuen Verlages
war nämlich Karl-Heinz Kreusel, der von 1937 die
‚Schlesischen Monatshefte´ im NS-Gauverlag, Sonnenplatz
5 leitete. Der Lektor war der oberschlesische Dichter
Hans Niekrawietz, der darin u.a. einen Gedichtband
Das magische Land in der Reihe Schlesische Dichter
sprechen zur Front, veröffentlichte
. Ein anderer Autor dieses Verlages
und derselben Reihe war der in den 30er Jahren durch
die RSK diskriminierte Famulus Gerhart Hauptmanns
Gerhart Pohl, dessen Schlesische Geschichten
ebenfalls 1942 erschienen . Als dritten Autor kann man
Rudolf Fitzek, zuerst Breslauer, dann
Prager Oberschulrat erwähnen, dessen Gedichtband
Brücken ins
Böhmische Land auch 1942 erschien. Charakteristisch für die Verlagspolitik
der Gauleitung ist die spezifische Rollenaufteilung
bei den zahlreichen, von Hanke persönlich durchgesetzten
Publikationen der Breslauer Verlage zu Gerhart Hauptmanns
80. Geburtstag. Der "offizielle" Erinnerungsband
mit der Rede des Gauleiters wurde vom NS-Gauverlag
Schlesien, der wissenschaftliche, von dem Germanisten
Paul Merker redigierte Band wurde vom Korn-Verlag
und das umfangreiche, prachtvoll ausgestattete
Album Gerhart Hauptmann zum 80. Geburtstag wurde gerade vom Schlesien-Verlag, und dazu noch
in einer sehr hohen Auflage von 10 000 Exemplaren,
veröffentlicht! Im Schlesien-Verlag publizierte ebenfalls
1942 Felix A. Voigt seine Kleinmonographie Gerhart
Hauptmann, der Schlesier in der vom erwähnten
Grundmann betreuten Reihe "Schlesische Bücher".
Der Schlesien-Verlag war also eine Firma, deren Programm
sich an die politisch neutralen (soweit es 1942
möglich war) Schichten der Leserschaft richtete und
eine nationalsozialistische Kulturpolitik, allerdings ohne den propagandistischen
Anspruch, zu realisieren suchte. Um dieses
gehobenere Image zu wahren, brauchte sie bedeutende
und bekannte Autoren,
denn die meisten prominenten Schlesier waren bereits,
nicht zuletzt infolge der in Schlesien bis etwa 1938
betriebenen Literaturpolitik, "ausverkauft"
und publizierten in anderen deutschen Verlagen,
wie z.B. der 1933 politisch verfolgte Friedrich Bischoff,
dessen erfolgreicher Schlesischer Psalter
1936 im Propyläen-Verlag erschien [42] . Mit den oben genannten Schriftstellern
konnte die Wirkung höchstens auf die engere niederschlesische
"Heimat" (bzw. ihre Soldaten an den Fronten
des Weltkrieges) eingeschränkt bleiben. Es ist somit
kein Wunder, daß der aufsteigende Schlesien-Verlag
Carl Hauptmann zu seinem Star kreieren wollte. Da
allerdings die bekannten Werke bereits Eigentum
u.a. des Paul-List-Verlages waren, beabsichtigte
man mit dem Carl-Hauptmann-Nachlass das Image der
neuen Verlagsfirma aufzupolieren. Für diese Idee
setzte sich Dr. Pampuch ein, der in Görlitz die Aufführung
von Carl Hauptmanns Märchen Die armseligen Besenbinder
sah und sich offenbar dadurch in seinen Vorstellungen,
den Nachlaß Hauptmanns in Breslau herauszubringen,
bestätigt fühlte
. Peuckert war dem nicht abgeneigt
und meinte, Pampuch "eine Zusage" machen zu können
. Am 1. 6. 1942 wurde Pampuch
eingezogen und diente bei der Propaganda-Ersatz-Abteilung
in Potsdam
. Die Angelegenheit übernahm
stellvertretend Dr. Schultz, was bei Ponfick Besorgnis
erregte, daß die Sache "zurückgestellt werden
muss"
[46] . Der geschickte Anwalt, der sehr wohl
verstand, welche Bedeutung Carl Hauptmanns Nachlass
für den Schlesien-Verlag haben könnte, drängte also
im Juni auf den Landeshauptmann auch mit dem Hinweis,
daß im Falle einer weiteren Verzögerung auch die
Verlagsrechte problematisch sein können
und schlug ihm ein weiteres
Treffen in Schreiberhau vor, um sich mit den Problemen
vor Ort auseinanderzusetzen. Diesmal allerdings
entschloß sich auch der Landeshauptmann an der kommenden
Besprechung teilzunehmen
[48] , offenbar unter dem Druck der übergeordneten
Instanzen (Gauleiter), die auf eine Erledigung
der Sache drängten und die auch im Herbst und Winter
1942 die fast endgültige Regelung herbeiführten. Das Vorkaufsrecht
am Carl-Hauptmann-Haus bekam, wie erwartet,
der Schlesien-Verlag. Es wird als das "Haus
der Kulturarbeit des Provinzialverbandes" fungieren.
Dort sollen sich zwei Künstler aufhalten: ein schaffender
Künstler für die Zeit von drei bis sechs Monaten "zur
Ausführung bestimmter Arbeiten für Schlesien"
und ein anderer Gast, der alle vier Wochen wechselt
und zur "Erholung und zum Kennenlernen Schlesiens vom Landeshauptmann eingeladen
wird". Die Aufenthaltskosten
werden vom Provinzialverband getragen, die Gäste
werden auf "Vorschlag des Kulturdezernenten
bzw. auch des Referenten für Schrifttum durch den
Landeshauptmann" eingeladen. Diese Ausarbeitung
bedeutet, daß in Sachen Carl-Hauptmann-Haus das Reichspropagandaamt
weitgehend ausgeschaltet wurde. Die Idee Kaergels,
Dichter nach Schlesien einzuladen, wird zwar im
eingeschränkten Maße übernommen, die Entscheidung
darüber, wer sich im Haus der Kulturarbeit des Provinzialverbandes
aufhalten soll, war dem Landeshauptmann vorbehalten.
Eine nicht unwesentliche Rolle spielte dabei der vom
Provinzialverband und der Gauleitung geförderte Schlesien-Verlag
mit seinem Direktor Karl-Heinz Kreusel, der nicht
nur das Haus, sondern auch die Verlagsrechte am
Werk Hauptmanns zu übernehmen beabsichtigte, ohne
als Träger in Erscheinung zu treten. Das Carl Hauptmann-Archiv
sollte im Hause bis zum Ableben der Frau Maria
Hauptmann belassen werden, es wird von einem Kuratorium
betreut zu dem der Kulturdezernent der Provinz, Dr.
Will-Erich Peuckert und der Leiter des Schlesien-Verlages
gehörten. Dem Zweck der Dichteraufenthalte
diente allerdings nicht das Haus selbst, sondern
das sich auf dem Grundstück befindliche kleine Bauernhaus,
das vom Schlesien-Verlag renoviert und dann "bei
Übernahme des Carl-Hauptmann-Hauses" gegen
entsprechende Verrechnung der Tochter Monona zurückgegeben wird
. Aus diesem Vermerk
ist nicht ersichtlich, ob das Archiv durch die Provinz
oder durch den Verlag erworben werden sollte. Die
Sache wurde damals noch nicht ausgehandelt. Der Vertrag
zwischen dem Schlesien-Verlag und dem Provinzialverband
wurde am 15. Dezember 1942 entworfen und am 18. 12.
1942 vom Landeshauptmann akzeptiert. Nun kam es zu
einer weiteren Verzögerung, nämlich zu dem Prozess
um das alleinige Eigentumsrecht der Frau Maria Hauptmann
an dem Haus. Ponfick stellte in Hermsdorf einen Löschungsantrag,
der abgelehnt wurde. Nach vergeblichen Bemühungen
beim Breslauer Oberlandesgericht und dem Berliner
Landesgericht waren die Erben der Frau Martha Hauptmann
gezwungen, den seit 20 Jahren am Reichsgericht schwebenden
Prozeß aufzunehmen, der sowieso - nach Meinung Ponficks - mit dem juristischen Sieg der Frau Maria enden
würde, weil schon damals die Gegenseite den Prozeß
im wesentlichen Punkte verloren hätte: "Ihr
Anspruch auf das Carl Hauptmann-Haus wurde damals
abgewiesen". Man weiß nicht,
woher Ponfick diese Informationen hatte, weil die
Akten des damaligen Reichsprozesses merkwürdigerweise
verschwanden. Seine Position war, rein juristisch
gesehen, usicher, deshalb
bediente er sich kulturpolitischer Argumente und
legte dem Berliner Landesgericht folgende Erklärung
vor: "Frau Maria Hauptmann und Fräulein Monona
Hauptmann hätten jetzt, auch während des Krieges,
ein dringendes Interesse an als baldiger, restloser
Klärung der Eigentumsverhältnisse an dem Hauptmann-Haus.
Sie hätten in den Jahren 1942 und 1943 zunächst mit
der Provinz Niederschlesien wegen anderweitiger
- auch eigentümlicher - Verwendung
des Hauses im kulturellen Interesse verhandelt
und stünden in entsprechendem Verhandeln mit dem
Verlag Schlesien.
Diese Verhandlungen könnten schliesßlich
eine unangenehme Gefährdung oder Verzögerung erfahren,
wenn die Klärung nicht jetzt betrieben werden dürfe,
sondern wenn Klärung und Prozess als nicht augenblicklich
wichtig bis über das Kriegsende aufgeschoben werden
müssten"
. Der Landeshauptmann unterstützte Ponfick
bei dieser kulturpolitischen Argumentation und
stellte ihm, auf seine Bitte, sogar die entsprechende
Bescheinigung aus, die er dem Landesgericht vorlegen
konnte
[51] . Zu den Verhandlungen bezüglich des
Nachlasses in Abwesenheit des Landeskämmerers
Dr. Graeger und des Leiters des Schlesien-Verlages
Kreusel kam es am 22. August 1944
[52] . Zur Beurkundung des Vertrages betr.
Erwerb des Nachlasses von Carl Hauptmann durch Dr.
Ewald Graeger kam es am 7. November 1944.
Ist die ganze Angelegenheit als kulturpolitischer Sieg der Provinzialverwaltung,
die sich scheinbar mit ihren Vorstellungen gegen das
Reichspropagandaamt durchsetzen konnte, zu werten?
Ich meine, kaum. Es handelte sich um das Ergebnis
einer Reihe von Verschiebungen in der kulturpolitischen
Szene Breslaus und Niederschlesiens, die mit der
allgemeinen Entwicklung im Zusammenhang standen.
Die sich so scharf bis 1941 gegenüberstehenden
Instanzen, verfielen seit ca. 1942 einer immer stärkeren
kulturpolitischen Erosion. 1941 wurde Dr. Fischer
zur Wehrmacht einberufen, seine Funktion übernahm
Dr. Walter Schultz, der ebenfalls 1942 zur Fahne ging. Noch schlimmer traf es die Provinzialverwaltung, dessen kulturpolitisch
begabtester Kopf, der Landesverwaltungsrat Pampuch
1942 zur Propagandakompagnie eingezogen wurde.
Der bisherige erste Landesrat Georg Kate avancierte
zum oberschlesischen Landeshauptmann und führte auf
den "wiedergewonnenen Gebieten" im Einverneheen
mit dem stellvertretenden Gauleiter Hoffmann seine
straffe Kulturpolitik, die u.a. auf einer völligen
Ausklammerung des dortigen Reichspropagandaamtes
beruhte. Das eigentliche kulturpolitische Zentrum
kristallisierte sich um den Gauleiter von Niederschlesien,
der keineswegs die einzelnen Aufgabenfelder institutionell
zentralisierte, sondern umgekehrt, in völligem
Bewußtsein seiner absoluten politischen Macht an
die bestehenden oder gar neuen Institutionen delegierte
und durch ihre indirekte Einbindung an die Parteiinstanzen
geschickt straffte,
um den erwünschten, auf den eigenen Machtbereich
konzentrierte Mobilmachungseffekt zu erzielen. Andererseits
ist es gut möglich, daß
die Angelegenheit "Carl-Hauptmann-Haus"
als eine Luxussache zu betrachten war, als ein Teil
der neuen kulturpolitischen Konzepte, die für die
Zeit "nach dem Kriege" entwickelt wurden.
Als diese Einrichtung durch die Provinzialverwaltung und den Schlesien-Verlag
als eine Tarnfirma des NS-Gauverlages Niederschlesien
übernommen wurde, gab es keine Zeit mehr, eine um
Carl Hauptmann zentrierte Kulturpropaganda zu verstärken.
Als Siegerin aus der ganzen Angelegenheit ging Maria
Hauptmann hervor, die für sich eine lebenslange Rente
sicherte und das Haus gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung
stellte, d. h. auch von den Steuern befreite. Genau
nach den Vorsätzen, die sie bereits im Jahre 1936
mit Ponfick faßte und genau gegen den Willen des Provinzialverbandes,
der zwar das Haus, aber ohne Maria Hauptmann,
haben wollte. Man muß allerdings hinzufügen: Sie
erreichte ihr Ziel mit Hilfe des versierten Gauleiters,
der freilich nicht an sie oder gar Carl Hauptmann,
sondern an seine eigene, mittels des neuen Verlages
betriebene Kulturpolitik dachte.
II. Dokumentarischer Anhang
A. Verzeichnis
der Dokumente
1. Brief vom Geheimrat Dr. Ponfick an Maria Hauptmann vom 12. 3. 36. UB Wrocław.
Handschriftenabteilung. Akc 1991/47 (Nachlaß Carl
Hauptmann) Mappe 38.
2. Heinrich Rohkam, Bericht über das Haus der
Heimat in Mittelschreiberhau vom 5. Mai 1941. APWrocław. Wydział
Samorządowy Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 20-25.
3.
Schreiben Heinrich Rohkams Haus der Heimat Mittel-Schreiberhau im Riesengebirge
vom 9. Mai 1941 an den Herrn Landeshauptmann Breslau.
APWrocław. Wydział Samorządowy Prowincji
Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus. 1386, B.
26.
4.
Dr. Andres Pampuch, Vermerk vom 7. Juni 1941 über die Dienstfahrt nach Oberschreiberhau
am 5. 6. 41. Rücksprache mit Herrn Inspektor Rohkam.
APWrocław. Wydział Samorządowy Prowincji
Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl.
27-28.
5. Will-Erich Peuckert, Das Carl Hauptmann-Haus. APWrocław. Wydział
Samorządowy Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 30-37.
6. Schreiben des Hirschberger Kreisleiters
der NSDAP Wilhelm Stumpe an den Landeshauptmann Adams vom 20. 10. 1941. APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 42.
7. Vermerk vom 21. Februar 1942. APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386. 52b.
8.
Dr. Andreas Pampuch, Vermerk betr. Carl Hauptmann. Rücksprache mit Herrn Dr. Gruhn, Staats- und Universitätsbibliothek Breslau vom 23. März 1942. APWrocław.
Wydział Samorządowy Prowincji Śląskiej.
Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl. 59.
9. Vermerk vom 22. April 1942 über die Besichtigung des Carl Hauptmann-Hauses
am 9. April 1942, APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 66a.
10.
Dr. Herbert Gruhn, Carl Hauptmanns handschriftlicher
Nachlaß. Anlage zum Schreiben Dr. Gruhns an den Oberpräsidenten. Verwaltung
des Niederschlesischen Provinzial-Verbandes. Kulturabteilung
vom 12. Mai 1942. APWrocław. Wydział Samorządowy Prowincji Śląskiej.
Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl. 67-68.
11. Vertrag zwischen Maria Hauptmann und dem Provinzialverband Niederschlesien
vom 7. November 1944. APWrocław. Wydział
Samorządowy Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 92-93.
B. Dokumente
1. Brief vom Geheimrat Dr. Ponfick an Maria Hauptmann vom 12. 3. 36. UB Wrocław.
Handschriftenabteilung. Acc 1991/47 (Nachlaß Carl
Hauptmann) Mappe 38.
Geheimrat Dr. Ponfick
Berlin W 9 (Büro), den 12. 3. 36. Linkstrasse 37.
Fernspr.: B2 Lützow 2477/78
Frau Maria Hauptmann
Markkleeberg bei Leipzig
Sehr verehrte
gnädige Frau!
Die
nicht vorwärts kommende Angelegenheit des Carl-Hauptmann-Hauses
beunruhigt mich innerlich viel mehr, als Sie mir
anmerken. Bei meinem überaus geringen Zutrauen zu
Behörden (und mit vielleicht noch geringerem zu Künstlern,
soweit deren amtliche Stellung in Frage kommt) habe ich meinerseits, sowie es
mündlich Herr Direktor Soelter getan hat,
Oltmanns noch einmal gekritzelt. Der Erfolg ist sein
heutiger Brief. - Wir beide kennen Oltmanns. Ich kenne
auch Ihre grundsätzlichen Bedenken. Andererseits
ist an seiner guten Absicht und an seiner Verehrung
für Carl Hauptmann nicht zu zweifeln. Darüber hinaus,
- und das ist das Wichtigste, - ist er in der faulen
Schreiberhauer Atmosphäre der einzige Kerl, dem ich
zutraue, daß er eine Sache zustande bringt. Wie gewandt
er ist, daß sehen Sie ja auch daran, daß er offensichtlich
doch schon recht beträchtlich auf der z. Zt. richtigen
politischen Seite schwimmt, und zwar, wie es scheint,
ganz erfolgreich schwimmt. Ich bin der Meinung, ihm
100%ig Ja zu sagen, und dahin geht mein Rat an Sie.
Die Zukunft wird damit in Nichts verbaut; denn das
Arrangement ist ja nur ein zeitweiliges, damit die
Gemeinde anbeisst, und wenn Oltmanns mit seinem, durch
eigenes Interesse genährten Optimismus recht behält,
den Eindruck gewinnt, daß die Sache kein grosses Risiko,
sondern wie der Fall Hendrich, ein Geschäft ist. Hat
sie erst diesen Eindruck, dann wird es zehnmal leichter sein, nach Abschluss des 1936er Provisoriums
zum Abschluss zu kommen. Für Sie aber, sehr verehrte
gnädige Frau, wäre doch zunächst einmal für dieses
Jahr die Sorge aus der Welt geschafft, daß
man Sie wegen der Rückständigen Steuern heranbekommt
oder gar deswegen das Haus zur Versteigerung usw.
bringt; und darüber hinaus wären Sie, zunächst
einmal für 1936, von der Sorge er laufenden nicht
unbeträchtlichen Aufwendungen in das Haus befreit.
Nicht ganz gering schlage ich darüber hinaus die
Tatsache an, daß in das Haus endlich einmal etwas
- wenn auch natürlich längst nicht genug - an Reparaturen
usw. hineingesteckt wird, ohne daß Sie einen Finger
oder Geldbeutel zu rühren brauchen. Und endlich werden
Sie ohne eigenes Odium sehr rasch den unerquicklichen
Seidel los. - Wenn auch sicher durch dieses Allerweltssammelsurium unseren eigentlich gewollten kulturellen Zielen
zunächst nur sehr verwaschen gedient wird, so bleibt,
- ganz abgesehen davon, daß es sich zunächst nur
um ein Provisorium handelt, das Carl-Hauptmann-Zimmer
im Sinne Ihres verstorbenen Gatten für uns gewahrt.
Um dieses wird sich später das weitere Hauptmannsche,
hoffentlich einschliesslich Ihrer eigenen Einsetzung,
aufbauen lassen. Für dieses Ziel würde ich auch die
Verpflichtung in Kauf nehmen, die Sie unter anderen
Voraussetzungen ja ohnehin zugesagt hatten, die
nötigen Hauptmanniana beizusteuern.
Ich habe Ihnen, sofort nach Erhalt, zuerst geschrieben.
Herrn Direktor Soelter, von dem ich nicht weiss, ob
er in Leipzig ist, und Ihrem hiesigen Rechtsvertreter,
Herrn Rechtsanwalt Wehl, habe ich Abschrift des Oltmannschen
Briefes und meines heutigen Briefes an Sie übermittelt.
Mit Herrn Direktor Soelter, nehme ich an, werden
Sie, wenn er da ist, dort konferieren. Das Wichtigste
ist, daß Ihre
Entschliessung rasch geht. Ich kenne meinen guten
Olly: Wenn es bei ihm nicht rasch geht, verfliegt das Feuer seiner Tatkraft mitunter schnell. -
Der Weisse Hirsch, wo es mir
zunächst wenig gut ging, hat mir ganz ausserordentlich
wohl getan. Meine Frau ist erst soeben zurückgekehrt,
sie war recht krank. So bin ich jetzt wieder voll
Tatkraft und
würde mich herzlich freuen, wenn wir zunächst wenigstens
dies schafften. Da ich, wie Sie wissen, stetes eher
zur Skepsis als zur rasch lodernden Begeisterung
neige, darf ich wohl annehmen, daß mein 100%iges Zureden
Eindruck auf Sie macht. In herzlicher Verehrung
mit verbindlichem Gruss. Ihr Ihnen sehr ergebener
Dr. Ponfick.
2.
Heinrich Rohkam, Bericht über das Haus der Heimat in Mittelschreiberhau vom
5. Mai 1941. APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 20-25.
1)
Geschichte des Hauses
Das
Haus der Heimat (Carl-Hauptmann-Haus) wurde zunächst
von den Brüdern Gerhart und Carl Hauptmann gemeinsam
bewohnt. Gekauft war es aus den Mitteln der
Frau Martha Hauptmann, der ersten Frau von Carl Hauptmann.
In diesem Hause hat Carl Hauptmann fast alle seine
Werke, Gerhart die meisten seiner Frühschöpfungen,
u a Fuhrman Hentschel (sic!), Hanneles Himmelfahrt,
College Crampton, Elga, Die Weber, Versunkene
Glocke, geschrieben. - Nachdem Gerhart Hauptmann
sich in Agnetendorf ein eigenes Haus gebaut hatte,
wurde das Haus in Mittelschreiberhau von Carl Hauptmann allein bewohnt.
Es wurde zum Mittelpunkt einer grossen Künstlerkolonie
des Riesengebirges und blieb das bis zum Tode Carls
1921. - Nach der Scheidung des Dichters von seiner
ersten Frau, Martha, bezog diese ein für sie gebautes
grosses Grundstück am Felderbusch.
Nach
dem Tode Carls heiratete kurz danach die zweite Frau
einen bekannten Literaturprofessor. Sie verkaufte
das Haus an die Grossindustrieller Gebrüder Mahla
aus Gablonz. Der Kaufpreis wurde zum grossen Teil
in tschechischer Valuta
bezahlt. Dieser Kauf wurde später für ungültig erklärt,
da nach einer Grundbucheintragung Frau Maria Hauptmann,
die zweite Frau Carls, nicht das Recht hatte, allein
über das Haus zu verfügen, vielmehr dazu auch der
Zustimmung der Frau Martha Hauptmann bedurfte. Nach
mehrjährigen gerichtlichen Streitigkeiten mussten
die Gebrüder Mahla das Haus räumen, nachdem sie
durch kostspielige Umbauten und Erneuerungen, u
a durch Einbau von Sammelheizung- und Wasseranlagen
den Wert des Hauses erheblich gesteigert hatten. Das
Haus stand nunmehr mehrere Jahre unbenutzt, lediglich
von einem Hausmeisterehepaar bewohnt.
Einem Wunsche der
ersten Frau des Dichters entsprechend, sollte das
Haus nicht mehr Wohnhaus bleiben, vielmehr als Gedächtnisstätte
für Carl Hauptmann und seine Schreiberhauer Künstlerfreunde
und als Schreiberhauer Heimathaus gestaltet werden.
In diesem Sinne bemühten sich auch die jeweiligen
Schreiberhauer Gemeindeleiter. Als die Bemühungen
bis zum Frühjahr des Jahres 1936 nicht zu einem
Ergebnis geführt hatten und die Gefahr bestand, (2,
21) daß das Haus wieder profanen Zwecken zugeführt
werden würde, fanden sich mit Billigung der Gemeinde
Schreiberhau einige Männer und Frauen, die bis zu
einer endgültigen Klärung die Einrichtung als Haus
der Heimat unterstützten. Unter ihnen befanden sich
Hermann Stehr, Wilhelm Bölsche und der Leiter des
List-Verlages. Träger des Hauses wuden die Schreiberhauer
Trachtenleute.
Das
Haus war im Laufe der Jahre verwahrlost, so daß erhebliche
Geldmittel aufgewendet werden mussten, um das Haus
für den gedachten Zweck einzurichten. - Der Ankauf,
zur Hergabe von Ausstellungsstücken, die sich auf
den Freundeskreis um Carl Hauptmann, auf die Schreiberhauer Dichter und Künstler, auf die
Entwicklungsgeschichte von Schreiberhau
und den Schreiberhauer Gewerbefleiss, insbesondere
seine Glaskunst und auf das Schreiberhauer Volkstum
bezogen, waren erfolgreich. Da an dem Zustand der
Räume nichts geändert werden durfte, so erfolgte
der Aufbau zunächst
nicht streng nach neuzeitlichen musealen Grundsätzen.
Dennoch gelang es, einen guten Überblick zu geben;
Mittelpunkt des Hauses war die getreuliche Wiedereinrichtung
des Arbeitszimmers von Carl Hauptmann, dessen Einrichtungsstücke
von Frau Martha Hauptmann, der inzwischen verstorbenen
ersten Gattin des Dichters, zur Verfügung
gestellt wurden.
Da
die Gemeinde Schreiberhau keine Mittel zum Einkauf
des Hauses zur Verfügung stellen konnte, wurde versucht,
andere öffentliche Stellen für den Ankauf zu interessieren.
Obgleich das Interesse überall vorhanden war, so kam
es dennoch bisher
zu keinem Abschluß. Da die Träger des Hauses, die
Schreiberhauer Trachtenleute, nachdem sie neben
ihrer gern gegebenen und im Interesse des Ortes als
Pflicht empfundenen ehrenamtlichen Tätigkeit nach
Kriegsbeginn, da weit über fünfzig Trachtenmänner
zu den Fahnen gingen, nicht mehr über geldliche Mittel
verfügten, um das Haus in dem bisherigen Umfange zu
unterhalten und da weiter durch den Tod der ersten Frau Carl Hauptmanns die Besitzverhältnisse noch
ungeklärter wurden, besteht nunmehr die Geafahr,
daß das Haus wieder zu Wohnzwecken eingerichtet
wird. Die zweite Frau des Dichters hat um die Räumung
des grössten Stockwerkes bis zum 15. Mai 1941
- bei einer Frist von 11 Tagen - ersucht, um diese
Räume selbst beziehen zu können.
2.
Rechtslage
Das
Haus wird von der zweiten Frau des Dichters, von Frau
Maria Hauptmann, die nach der Scheidung ihrer zweiten
Ehe mit dem (3, 22) Professor Beirich sich wieder
Hauptmann nennt und von der Tochter Monona als Eigentum
beansprucht. Diesem Anspruch steht die Eintragung
im Grundbuch entgegen. Die Eintragung hat folgenden
Wortlaut: Abt. 2
‘Eine Vormerkung zur
Sicherung des Rechts auf Übertragung des Eigentums
an diesem Grundstück zu Gunsten der geschiedenen Frau
Martha Hauptmann in Mittelschreiberhau, Felderbusch´.
Gegen
die Gültigkeit dieser Eintragung ist von Frau Maria
Hauptmann Einspruch erhoben. Der gerichtliche Streit
darüber ruht zur Zeit beim Reichsgericht Leipzig,
wo angeblich die Akten darüber verloren sein sollen.
Versuche der Träger des Hauses, der Schreiberhauer
Trachtenleute, die Rechtsvertreter (für Frau Maria
Hauptmann: Geheimrat Dr. Ponfick, Berlin-Charlottenburg
2, Fasanenstr. 77, für die Erben der verstorbenen
Frau Martha Hauptmann: Rechtsanwalt Dr Reier, Hirschberg,
Adolf Hitlerplatz 6) zu einer aussergerichtlichen
Einigung über die Rechtsverhältnisse zu bewegen,
scheiterten. Es ist also noch heute ungewiss, ob Frau
Maria Hauptmann und ihre Tochter Monika allein berechtigt
sind, über die Eigentumsverhältnisse allein zu verfügen.
3.
Bisherige Einrichtung und Auswertung des Hauses
Das Grundstück umfasst
ein dreistöckiges Haus und einen parkartigen Garten
von rd 6 ˝ ha.
Der
Garten enthält in seinem oberen Teil ein baufälliges
Gebäude mit einem Raum, der Gerhart
Hauptmann in seinen Jugendjahren als Bildhaueratelier
diente. Darüber liege eine, von den Schreiberhauer
Trachtenleuten als Freilichtbühne für 2000 Personen
eingerichtete Wiese mit einer ausgezeichneten Akustik
und natürlichen Kulissen. Für diese Bühne sind tragbare
Sitzbänke für rund 800 Personen vorhanden. - im
unteren Teil des Gartens, südlich vom Haus, befindet
sich eine natürliche Spielwiese, die für viele tausend
Zuschauer Platz bietet. Auf dieser Wiese werden die
Volksfeste durchgeführt.
Das Haus enthält im
Erdgeschoss, das von der Gartenseite aus Kellergeschoss
ist, neben den Magazinräumen eine grosse Küche und
einen grossen Ausstellungsraum. Im einzelnen sind
die Räume des Hauses in folgender Art ausgenutzt:
Erdgeschoss
Vorraum Alte Bilder und Stiche aus dem Schreiberhauer Gebiet
Wohnstube
Alte schlesische Stube eines Schreiberhauer Freigärtners
(4, 23) mit reicher Ausstattung, volkskundlichen
Sammlungen usw. Die Stube ist so eingerichtet,
daß sie nicht als totes Museum wirkt, vielmehr wohnlich
und zum längeren Verweilen eingerichtet ist.
I.
Stock
Diele
Bilder Schreiberhauer Maler,
Wandteppiche von Wanda Bobrowicz aus ihrer Schreiberhauer
Zeit, Haubensammlung,
Wintergarten
Neues Schreiberhauer Glas,
Raum
1 und 2 Gemälde, Reoproduktionen
und literarischer Nachlass des Schreiberhauer Malers
Professors Hanns Fechner,
Raum
3 und 4 Gerhart Hauptmann. Bildnisse aus seiner Jugend und der späteren Zeit. Werke des Dichters in verschiedenen
Ausgaben. Illustrationen
vieler deutscher Künstler
zu den Werken Gerhart Hauptmanns,
Raum
5 und 6 Altes Schreiberhauer
Glas. Die bedeutenden Schreiberhauer Glaskünstler.
Nachbildungen alter Gläser. Verirrungen der Schreiberhauer
Glasherstellung. Erinnerungen an die beiden Schreiberhauer
Söhne Joseph Partsch, Geograph, und Karl Partsch,
Begründer der modernen Zahnheilkunde.
Treppenhaus
Alte Bilder und Stiche aus dem Schreiberhauer Gebiet,
II
Stock
Raum
1 Arbeitszimmer von Carl
Hauptmann,
Raum
2 Bilder, Bücher und Erinnerungen
an Carl Hauptmann,
Raum 3 Bilder, Bücher und Erinnerungen an Hermann Stehr und Wilhelm Bölsche,
Raum 4 Bilder, Bücher und Erinnerungen an Dichter, die zum Freundeskreis des
Hauses Hauptmann gehörten oder in Schreiberhau wohnten
und wohnen,
Diele
Bilder von Carl Hauptmann. - Erinnerungen an die Komponistin
Anna Reichmöller. - Verschiedenes.
4.
Träger des Hauses und bisherige Verwaltung
Als
die Schreiberhauer Trachtenleute im Frühjahr 1936
das Haus übernahmen, verpflichteten sie sich zur
Instandsetzung und Unterhaltung von Haus und Park,
zur Übernahme der
Lasten und Steuern und zur Zahlung einer Entschädigung,
die den Zinsen der Hypothek gleichkamen. - Da das
Grundstück nunmehr kulturellen Zwecken diente, wurden
die Steuern erfreulicherweise erlassen; (5, 24) die
Gemeinde Schreiberhau verzichtete auf
das Wassergeld. Es blieb also noch die Zahlung der
Hypothekenzinsen und die Unterhaltung von Haus
und Garten. Für diese Unterhaltung mussten in der
ersten Zeit sehr erhebliche Mittel aufgewendet werden,
da der Bauzustand nicht gut war. Diese Mittel konnten
aus Eintrittsgelder(n) aufgebracht werden; das
Interesse der Oeffentlichkeit am Haus der Heimat war
sehr gross, die Besucherzahl beispielsweise höher
als die des Sudetenmuseums in Hirschberg. Dieses
Interesse wurde dadurch gesteigert, daß es von Anfang
an das Bestreben war, nicht ein totes Heimatmuseum,
sondern etwas sehr lebendiges zu gestalten. Gelegentlich
fanden Lesungen und musikalische Darbietungen im Hause
statt; die Freilichtspiele und Volksfeste im Garten
brachten ebenfalls neue Freunde.
Ausser der Bereitstellung
eines Schlafraumes für einen Wärter und einer geringen
monatlichen Entschädigung für diesen, wurden alle
Arbeiten durch die Trachtenleute und Freunde des
Hauses ehrenamtlich geleistet, so die Reinigungen,
die Beaufsichtigung, die Kontrollen usw. Dabei
wurde nach und nach, dank des Fehlens von persönlichen
Ausgaben grösseren Umfanges, das Haus und der Garten
(dieser war in mehr als 20 Jahren besonders vernachlässigt)
in einen solchen Bauzustand gebracht, daß grössere
Mängel heute nicht mehr vorhanden sind. Es konnten
weiter Anschaffungen gemacht werden.
Die
Sammlungen sind, bis auf wenige Stücke, nicht Eigentum
der Träger des Hauses. Sie sind Leihgaben, die sich
auf eine grosse Zahl verschiedener Personen verteilen.
Indes sind die meisten Leihgaben zur Verfügung gestellt
mit der Massgabe,
daß sie geschenkweise überlassen werden, wenn das
Haus seinem Zweck erhalten und seine Zukunft
gesichert bleibt. Leihgaben in grösserem Umfang stellten
zur Verfügung:
Frau Martha Hauptmann, Carl Hauptmanns erste Frau
(Arbeitszimmer des Dichters, weitere Leihgaben
waren in Aussicht gestellt),
Geheimrat Oberbaurat Fischer (volkskundliche Sammlungen)
Josephinenhütte (neues Glas)
List-Verlag und Dietrich-Verlag (sic!) (Erstdrucke u a)
Gemeinde Schreiberhau (Gemälde u a ).
Ein
sehr grosser Teil der Leihgaben gehört dem Kunsthändler
(6, 25) Oltmanns in Mittelschreiberhau, der, da
er über Mittel verfügte, auf Anregung und Wunsch der
Träger des Hauses zu seinen bisherigen Sammelstücken
nach und nach alles kaufte,
was sich auf Schreiberhau bezog und für das Haus der
Heimat in Frage kam. Diese Gegenstände hat Oltmanns,
der mit seinen Familienangehörigen auch manche Arbeit
für das Haus ehrenamtlich übernahm, leihweise bereitgestellt.
Während alle anderen Leihgaben voraussichtlich
kostenlos als Geschenk später zur Verfügung gestellt
würden, müssten die von Oltmanns beschafften Stück
erworben werden. Ein Teil der Verlagswerke stehen
wahrscheinlich auch weiterhin nur als Leihgaben
zur Verfügung.
Es
war von Anfang an das Bestreben, dem Haus einen lebendigen
Charakter zu geben. Das ist nicht nur dadurch erreicht,
daß aus besonderen Anlässen Sonderschauen durchgeführt
wurden (z B gelegentlich der Woche des Buches bei
freiem Eintritt), sondern daß das Haus auch zur Heimat-
und Arbeitsstätte der Schreiberhauer Trachtenleute
wurde, die hier allwöchentlich zusammenkamen, um auf
den verschiedenen Gebieten zu arbeiten. Die grosse
Stube im Erdgeschoss wurde deshalb bewusst als Versammlungsraum
ausgestaltet.
Die Einrichtung, Unterhaltung
und Führung des Hauses konnte bis zum Herbst 1940
ausschliesslich aus den Eintrittsgeldern durchgeführt
werden, also vierundeinhalbes Jahr wurde das Haus
in seiner anerkannten Bedeutung gehalten, ohne daß
von anderer Seite Mittel bereitgestellt zu werden
brauchten.
Rohkam
5/5 41
3.
Schreiben Heinrich Rohkams Haus der Heimat Mittel-Schreiberhau im Riesengebirge
vom 9. Mai 1941 an den Herrn Landeshauptmann Breslau.
APWrocław. Wydział Samorządowy Prowincji
Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus. 1386, B.
26.
Sehr
geehrter Herr Landeshauptmann!
Herr
Bürgermeister Heinze gab mir Ihren Brief in Angelegenheit
Hauptmann-Haus
zur Kenntnis. Inzwischen hat sich folgendes ereignet:
Herr
Dr. Will-Erich Peukert (sic!), als bevollmächtigter
Vertreter der Frau Maria Hauptmann (schriftliche
Vollmacht lag allerdings nicht vor) hat mir als Termin
der Räumung des 1. Stockes den 15. Mai gesetzt. Da
in diesen Räumen auch die mühsam aus Leihgaben zusammengetragene
Sammlung alten Schreiberhauer
Glases aufgestellt ist und die Räumung dieser wichtigen
und wertvollen Kleinsammlung bei dem Mangel an geeigneten
Hilfskräften nicht bis zum 15. Mai durchgeführt werden
kann, hatte ich Herrn Dr Peukert (sic!) um Terminverlängerung
gebeten. Herr Dr. Peukert (sic!) hat die Terminverlängerung
telegrafisch abgelehnt. Er teilt telegrafisch mit, daß er zum Termin Packer
selbst stellt und auf meine Kosten und Verantwortung
den 1. Stock und die Veranda räumen lassen
will. Ich halte diese Räumung durch Fremde mit Rücksicht
auf die hohen Werte und die Vielzahl der
Gläser und sonstigen Ausstellungsstücke für gefährlich.
Ein Grund zu einem
so kurzen Termin scheint mir dann nicht gegeben, wenn,
wie Herr Dr. Peukert (sic!) mir versicherte, Frau
Maria Hauptmann selbst die freizumachenden Räume
beziehen will, denn Frau Hauptmann hat neben ihrer
Wohnung in Leipzig in Schreiberhau ein eigenes Haus
mit einer Wohnung. In dieser Schreiberhauer Wohnung
hat sie jahrelang viele Wochen gewohnt. - Ich vermute
aber aus einer Redewendung des Herrn Dr. Peukert (sic!),
daß er selbst die Räume mitbeziehen wird.
Nachdem ich mich seit
1936 bemüht habe, die Benutzung des Hauptmann-Hauses
als Mietwohnung zu verhindern, soll nun, nachdem scheinbar
jetzt die Möglichkeit geschaffen wird, das Haus
dauernd kulturellen Zwecken zu erhalten, im letzten
Augenblick alle unsere Mühe vergeblich werden.
Frau Maria Hauptmann hat sich bereits früher mit dem Gedanken
beschäftigt, das Haus der öffentlichen Hand zu verkaufen,
die daraus dann eine kulturelle Stätte machen sollte;
sie selbst wollte dann in dem Hause wohnen bleiben.
Nachdem sie jetzt vermutet, daß die Ankaufsabsichten
zur Tat werden können, versucht sie es jetzt auf diese Weise. - Man könnte ihr vielleicht zugute halten, daß
sie als Ehefrau unseres Carl Hauptmann aus
Gründen der Pietät ein persönliches Interesse an
dieser Regelung hätte. Demgegenüber muß ich aber,
so schwer es mir wird, darüber zu sprechen, darauf
hinweisen, daß Frau Maria Hauptmann vordem jede Pietät
ihrem verstorbenen Gatten gegenüber vermissen liess.
Bald nach seinem Tode verheiratete sie sich wieder;
der persönliche Nachlass Carl Hauptmanns wurde von
dem Hause bald nach seinem Tode öffentlich meistbietend
versteigert. Schliesslich hatte sie keine
Bedenken, das Haus für Mietzwecke zu verkaufen!
Ich bin nun in einer schweren
Lage. Komme ich dem Ersuchen Herrn Dr. Peukert (sic!)
nach und räume - und dann käme nur die Räumung des ganzen Hauses in Frage
- dann wird das Haus, wenn es erst einmal als Mietshaus
in Anspruch genommen ist,
für alle Zeiten als Kulturstätte verloren gehen, auch
wenn vielleicht, was auch noch nicht ganz
sicher ist, die Erben der Frau Martha Hauptmann, der
ersten Frau von CH die Einrichtungsstücke des Arbeitszimmers
lassen.
Ich habe nicht das
geringste persönliche Interesse an der Erhaltung des
Hauses, wenngleich fast fünf Jahre Sorge um seine
Erhaltung darin stecken. Ich habe aber als derjenige,
der sich seit 20 Jahren aus innerer Einstellung um
die Erhaltung unserer Schreiberhauer Kulturgüter
kümmert, eine im Interesse des Ganzen liegende Verantwortung.
Diese Verantwortung bitte ich mir tragen zu helfen.
Ich habe alles getan, was ich tun konnte.
Viele Tausende haben
im Laufe der fünf Jahre das Haus besucht. Wenngleich
die Aufstellung der Sammlungen auch nur eine vorläufige
war und wenn auch manches fehlt, manches auch heraus
kann, so ist doch der Grund da und die Tausende Besucher
haben einen guten Begriff von dem kulturellen Reichtum
unseres Ortes erhalten. Das ist aus allen Kreisen,
vor allem auch aus denen der Fachleute, uns immer
wieder bestätigt worden.
Da sich der Herr Gauleiter
und Oberpräsident mit der Frage der Erhaltung des
Hauses ebenfalls beschäftigt, wie ich aus einer Mitteilung
des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda
weiss, so würde ich den Herrn Landeshauptmann bitten,
sich in dieser Angelegenheit auch mit dem Herrn Gauleiter
und Oberpräsidenten in Verbindung zu setzen. HH!
Heinrich Rohkam.
4.
Dr. Andres Pampuch, Vermerk vom 7. Juni 1941 über die Dienstfahrt nach Oberschreiberhau
am 5. 6. 41. Rücksprache mit Herrn Inspektor Rohkam.
APWrocław. Wydział Samorządowy Prowincji
Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl.
27-28.
BIII
Breslau, den 7. Juni 1941
Vermerk:
Dienstfahrt
nach Oberschreiberhau am 5. 6. 41
Rücksprache
mit Herrn Inspektor Rohkam
1)
Das Carl-Hauptmann-Haus sollte
bereits im Jahre 1937 angekauft werden; damals hatte
der Herr Bürgermeister Heinze im Auftrage des Herrn
Landrats bereits 10 000 RM in den Etat eingesetzt.
Plötzlich ist die Angelegenheit gescheitert. Nach
vertraulicher Angabe von Inspektor R. hat sich in
diese Frage das Propagandaamt eingeschaltet, und
zwar wollten Dr. Schulz vom Reichspropagandaamt
Schlesien und Naumann vom Rundfunk Breslau auf Vorschlag
von Kaergel ein Erholungsheim für Dichter schaffen.
Kaergel kannte Heinze, und so glaubte Rohkam, daß
die ganze Angelegenheit nicht weiter ginge. In den
nächsten Jahren versprachen Dr. Fischer und Dr. Schulz
die Klärung der Angelegenheit. Sie ist jedoch nie
erfolgt. Damals war es möglich, das ganze Haus für
32 000 RM zu erwerben, heute ist die Angelegenheit
viel schwieriger.
2) Auf dem Hause der Maria Hauptmann (zweite
Frau des Dichters) steht im Grundbuch noch ein Recht der ersten
Frau eingetragen. Es müsste also zunächst dieses Recht gelöscht werden. Inspektor Rohkam teilte
mir mit, daß die Erben der verstorbenen ersten Frau
für diese Löschung 10 000 RM verlangten.
Der
Rechtsvertreter der Frau Maria Hauptmann ist der Rechtsanwalt
Dr. Ponfik in Berlin. Er hat in seinem letzten Schreiben
vom 12. 5. mitgeteilt, daß nach seinem Standpunkt
die seit Jahren mögliche Gelegenheit zum Ankauf des
Hauses für das Heimathaus Oberschreiberhau verpasst
worden wäre. Frau Maria Hauptmann ist in das Haus
eingezogen. Die gesamten Erinnerungsstücke der Heimatstube,
die meist als Leihgaben von privater Hand gegeben
wurden, sind eingepackt worden. Es ist schwierig,
die Angelegenheit jetzt zu klären.
Der
Vertreter der Erben der verstobenen Frau Martha Hauptmann
ist der Rechtsanwalt Dr. Reiher
in Hirschberg. Er ist zu Verhandlungen in der Angelegenheit
der Löschung des im Grundbuch eingetragenen Rechtes
bereit.
3) Nach Lage der Dinge ergeben sich folgende
Lösungsmöglichkeiten:
a.
Der Herr Landeshauptmann macht
an den Rechtsvertreter der Frau Maria
Hauptmann, Herrn Dr. Ponvik (sic!), ein Angebot. Das
Grundstück ist belastet mit einer Sicherungshypothek
von 9 000 RM, die die nicht gezahlten Steuern abdecken
soll. 10 000 RM wären etwa als Abstandssumme den Erben
der Frau Martha Hauptmann zu zahlen. Die auf dem
Hause lastenden anderen Hypotheken sind von Frau
Maria Hauptmann bereits gelöscht.
b.
Zweckmässig erscheint es jedoch,
sich direkt mit Frau Hauptmann in Verbindung zu setzen.
Es wäre vielleicht angebracht, vorher mit Will Peukert
(sic!), der ein Freund des Hauptmann-Hauses ist, zu
sprechen. Nach Rücksprache mit Frau Hauptmann könnte
dann der Rechtsanwalt Dr. Ponvik (sic!) eingeschaltet
werden.
4)
Herr
Bürgermeister Heinze erklärt, daß er zum Ankauf dieses
Hauses kein Geld habe. Er steht auf dem Standpunkt,
daß das die Provinz zu kaufen hätte. Sie können
daraus ein Dichterhaus oder etwas ähnliches machen.
Auf diesem Standpunkt stände auch der Kreisleiter
(ein Standpunkt des R.P.A.). Inspektor Rohkam, der
langjährige Heimatkundler dieses Gebietes, glaubt,
daß daraus ein Heimathaus Oberschreiberhaus und Umgebung
entstehen müsste. Eine Verbindung von Dichterhaus
und Heimathaus wäre unmöglich. Im übrigen ist Frau
Hauptmann von dem Gedanken, daraus ein Dichterhaus
zu machen, wohl sehr stark eingenommen. Sie glaubt,
die Hausdame dabei zu spielen und auf Jahre dort
wohnen zu können. Auf alle Fälle müssten klare Rechtsverhältnisse
geschaffen und alle Rechte der Frau Maria Hauptmann
abgegolten werden. Auf keinen Fall darf sie in dem
Hause weiter wohnen bleiben.
5) Die Sagenhalle und das Hendrich-Haus erfordern
jährlich einen Zuschuß von 1000 RM, der von der Gemeinde
Oberschreiberhau gezahlt wird. Diese 1000 RM ergeben
sich aus der Besoldung des Hausmeisters mit 50 RM
monatlich, der in diesem Hause eine freie Wohnung
hat. So etwa könnte auch der Hausmeister im Hauptmann-Haus
besoldet werden. Das Hendrich-Haus bedarf einer
eingehenden "Entrümpelung". Es ist unmöglich,
Kunst neben Kitsch bestehen zu lassen. Dr. Barthel
vom Museum will auf etwa 14 Tage nach Oberschreiberhau
fahren und Pläne über die Neugestaltung anfertigen.
6) In Oberschreiberhau bestand seit Jahren die
Absicht, eine Künstlerkolonie zu gründen. Die St.
Lukas-Gilde ist der Anfang dazu. Die Lukas-Mühle wurde
von Interessenten dafür ausgebaut. Sie hat sich
jedoch nach und nach zu einem Gasthaus entwickelt
und ist heute mit das bestgehendste Gasthaus in Oberschreiberhau.
Der Gedanke der Künstlerklause ist somit untergegangen.
Es bleibt also die Notwendigkeit bestehen, eine Künstlerklause zu schaffen, die von der Provinz unterhalten
werden soll.
7) Der Dichter Müller-Eberhart ist in Oberschreiberhau
nicht sehr beliebt. Zwar hat er seine starke völkische
Einstellung zum Ausdruck gebracht, hat aber früher
auch mit Juden verkehrt. Aufgrund eines Nervenzusammenbruchs
war er ein Jahr im Irrenhaus und hat sehr oft absurde
Gedanken. Eine finanzielle Unterstützung erscheint
notwendig, da er nach Angaben von Rohkam etwa 200
RM monatlich bekommt. Auf alle Fälle muss ihm das
Geld aber mit der Versicherung gegeben werden, darüber
zu schweigen, sonst versucht er, bei allen möglichen
Stellen weiter Gelder unter Hinweis auf die Beihilfe
des Herrn Landeshauptmanns zu bekommen.
8) Der Verwendungsnachweis für die 1000 RM
kann noch nicht gegeben werden, weil die Summe noch nicht ganz verbraucht ist. Der Rest des Geldes ist
auf einem Sparkassenkonto eingezahlt.
9) Vorzulegen zur Kenntnis:
a.
Herr Landeshauptmann
b.
Herrn Professor Theilmann
c.
Herrn Dr. Barthel
d.
Herrn Seifert
(Vermerk des Landeshauptmanns vom 26. 7)
1. Will-Erich Peuckert, Das Carl Hauptmann-Haus. APWrocław. Wydział
Samorządowy Prowincji Śląskiej.
Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl. 30-37.
Der
Herr Landeshauptmann der beiden Provinzen Schlesien
fordert mich auf, über das Carl Hauptmann-Haus Bericht
zu erstatten. Ich tue das gern, weil ich glaube, die
Dinge in ihrer ganzen Entwicklung klar zu überschauen.
Verständlich werden sie m. E. erst aus ihrer Vorgeschichte
heraus, mit der ich deshalb beginne.
Die
Erbschaftsauseinandersetzungen nach dem Tode Carl
Hauptmanns ergaben, daß das Haus verkauft werden mußte,
weil anders die Ansprüche der ersten Frau, Martha
Hauptmann, geb. Thienemann, nicht zu befriedigen waren.
Mancherlei Verhandlungen, so z.B. mit dem
Schreiberhauer Bürgermeister, Herrn Grieger, führten
nicht zum Ziel. In den Tagen des Umbruchs trat dann
aber die Gemeinde Schreiberhau als ernsthafter Reflektant
auf. Der damalige Bürgermeister, Herr Türk, erschien
bei Frau Maria Hauptmann und bat sie, ihren Wohnsitz
wieder in Hause zu nehmen. In den weiteren Verhandlungen
mit dem nachfolgenden stellvertr. Bürgermeister,
Herrn Winter, wurde das Wohnen im Haus und die Betreuung
der darin unterzubringenden Objekte, (es war neben
dem Arbeitszimmer an die Sammlung Bölsche gedacht
worden), als Bedingung für einen Ankauf durch die
Gemeinde in den Vertragsentwurf aufgenommen worden
und weiter für Frau Maria Hauptmann eine kleine
Rente vorgesehen.
Von 1933 an lagen die
Dinge also so, daß die Gemeinde das Haus mit der Bedingung
kaufen wollte, daß Frau Maria Hauptmann dort (Bl.
31) wohne, und daß Frau Hauptmann der Gemeinde das
Haus verkaufen wollte. Weil die Dinge aber nicht vorankamen,
wurde in den letzten Jahren eine Zwischenlösung versucht.
Der Kurdirektor von Schreiberhau, Herr Rohkam, richtete
zusammen mit Herrn Oltmanns Schreiberhau, im Hause
ein Museum ein. Das war eine ‚halboffizielle´ Angelegenheit,
- die Gemeinde distanzierte sich deutlich davon, -
und konnte nur dazu dienen, die Zeit zu überbrücken.
Das Museum selbst war
keine restlos befriedigende Lösung. Der Schriftsteller
Herr H.C. Kaergel sagte gelegentlich Frau Maria Hauptmann,
daß es für die Gauleitung ‘nicht in Frage komme´;
der Direktor der Museen für Deutsche Volkskunde,
Herr Professor K. Hahm, Berlin, äußerte sich ganz
ablehnend, und auch der jetzige Bürgermeister von
Schreiberhau, Herr Heintze, erklärte in einer öffentlichen
Rede zu Carl Hauptmanns 80. Geburtstag, daß das Haus
nicht das geworden sei, was ihm vorschwebte. Niemand
war von ihm eigentlich befriedigt; man merkte sehr
bald nach seiner Einrichtung eine gewisse Lustlosigkeit
an den Dingen; zur Charakterisierung brauche ich
nur zu erwähnen, daß die Schilder von der Ausstellung
zu Gerhart Hauptmanns 75. Geburtstag noch in diesem
Frühjahr in den Räumen hingen, so als habe sich vor
zwei Jahren ein Dornröschenschlaf über das Haus gesenkt.
Das Ganze machte schon 1939 einen toten Eindruck.
Da die Einnahmen des
Museums die Kosten der Instandhaltung des Hauses in
keiner Weise deckten, wäre es im Interesse der Erhaltung
des Besitztums längst Zeit gewesen, ihn zu kündigen;
da kam im Herbst 1940 Herr Rohkam der Absicht von
Frau Hauptmann sozusagen zuvor und kündigte selbst.
Doch kam, um die Zeit bis zum Frühjahr zu überbrücken,
noch ein Provisorium zustande: das Museum blieb bis
zum 1. April 1941 im Hause; Frau Hauptmann übernahm
(Bl. 32) alle Lasten, das Museum die Verpflichtung
zu heizen. Leider hielt sich Herr Rohkam nicht an
diese Abmachung, sondern kündigte dem Hausverwalter
und ließ nicht heizen, was natürlich Wassereinbrüche
zur Folge hatte, so daß Frau Hauptmann das Haus im
Frühjahr in defektem Zustande übergeben wurde.
Die Dinge erheischten
also zum 1. 4. 1941 eine Definitivlösung. Die Gemeinde
vermochte nicht zu kaufen und die Museumsfrage war
in sich zerbrochen.
Inzwischen
hatte sich die finanzielle Lage von Frau Maria Hauptmann
aber so weit gebessert, daß sie
den Verkauf des Hauses nicht mehr durchaus wünschen
mußte. Da erschien im Winter 1940 zu 41 Herr Kaergel
bei Frau Hauptmann mit dem Plan, das Haus einer ausschließlichen
Ehrung des Dichters Carl Hauptmann und einer Arbeitsstätte
für Dichter zu bestimmen. Er unterhandelte in diesem
Sinne mit dem Propaganda-Ministerium und dem Gau.
Von beiden Seiten bekam er angeblich bejahende
und aussichtsreiche Zusagen, die er Frau Hauptmann
noch in den ersten Monaten d. J. telephonisch bestätigen
ließ. In diesen Unterhandlungen war das A und O wie
stets die Bedingung, daß Frau Hauptmann mit ihrer
Tochter in dem Hause eine Wohnstätte vorbehalten blieb,
bezw. wenn das Haus von ihr geräumt werden müßte,
daß den beiden dann vom Käufer ein kleines Einfamilienhaus
erstellt würde. Auf Grund der Meldungen von Herrn
Kaergel durfte Frau Hauptmann sich für berechtigt
halten, ihren Leipziger Hausstand aufzulösen und aus
ihrem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Da,
in den Tagen der Übersiedlung, - wir waren eben
zusammen in Schreiberhau, um die DInge vorzubereiten,
- erhielt sie vom Reichspropagandaamt
Schlesien und dessen Leiter, Herrn Fischer, die Mitteilung,
daß der Kauf vorläufig nicht vollzogen werden könne. Der Herr Gauleiter, an den uns (Bl. 33) Herr Kreisleiter Stumpe, Hischberg,
zur näheren Information verwies, war nicht zu erreichen.
Ich habe dann die weiteren
Verhandlungen geführt. Ein Telephonat mit Herrn Göbel,
dem Pressechef des Herrn Gauleiters, verwies mich
wieder an Herrn Kreisleiter Stumpe, den ich daraufhin
aufsuchte, und der dem Museum, das sich weigerte,
das Haus zu räumen, aufgab, einen Teil des Hauses
für den Einzug von Frau Hauptmann freizumachen. In
einer weiteren Unterredung mit dem Herrn Kreisleiter
wurde Frau Hauptmann Ende Mai d. J. gesagt, daß ein
Ankauf zur Zeit nicht in Frage kommen könne, und es
wurde ihr angeraten, eine Etage zu vermieten, damit
die Steuern aufgebracht würden.
Frau Hauptmann hat
nun am 15. Mai d. J. das Haus wieder bezogen. Abschließend
darf ich feststellen, daß
von Frau Hauptmann alles ihr Mögliche getan worden
ist; sie hat jahrelang unter finanziellen Opfern der
Gemeinde den Kauf offengehalten,
- ihr Vertreter, Herr Geheimrat Ponfick,
Berlin, hat Herrn Rohkam noch im letzten Winter mehrere Male angeboten, zusammen
mit ihm nach Breslau zu fahren, um mit der Provinz
zu verhandeln; Herr Rohkam
hat darauf überhaupt nicht geantwortet, - ja Frau
Hauptmann hat, wie aus unseren Verhandlungen hervorgeht,
noch bis zur letzten Unterredung mit dem Herrn Kreisleiter
in Hirschberg dem Gau Kauf offen gehalten, obwohl
der Zwang zu verkaufen, längst nicht mehr bestand.
(Bl. 34) Nach dieser Skizzierung der Situation habe ich auf den Wunsch
des Herrn Landeshauptmanns, zu überprüfen, was geschehen
kann. Die Überlegungen werden von dem Umstande ausgehen
müssen, daß Frau Hauptmann jetzt ihr Haus wieder
bewohnt, - wobei es, so weit das in der kurzen Zeit
möglich war, wiederum zu einem lebendigen kulturellen
Zentrum des Ortes geworden ist, - und daß der Gedanke
eines Verkaufes als nicht mehr zwingend bei ihr zurückgetreten
ist. (Erst recht indiskutabel ist ja wohl nach den
Erfahrungen, die sie in den letzten Jahren gemacht
hat, die Museumsfrage.) Ein augenblicklicher Ankauf
durch die Provinz käme also nicht in Frage.
Ich
sehe wohl, daß das die Wünsche des Herrn Landeshauptmanns
durchkreuzt, glaube aber, daß man Frau Hauptmann an
einer solchen Entwicklung keine Schuld beimessen darf;
von ihr aus, wie oben dargelegt, wurde getan, was
in ihren Kräften stand. Ich glaube aber ferner, im
Hinblick auf Gerüchte, die in diesen Wochen in Schreiberhau
kolportiert wurden, sagen zu sollen, daß ein Verkauf
des Hauses in Privathand außerhalb jeder Diskussion
steht. Wenn ein Verkauf des Hauses in Frage käme,
dann wird Frau Hauptmann im Interesse der kulturellen
Eigenart des Objektes sich zuerst an die Provinz bezw. den Gau wenden,
- das ist ein Gedanke, den wir in diesen Sommerwochen
ausführlich diskutiert haben, - und ich darf deshalb
von mir aus als Garant für einen solchen Verlauf der
Dinge auftreten.
Das
ist, was sich z.Z. über den Kauf des Hauptmannhauses
sagen läßt.
Nun
scheint es mir aber, als ob man damit noch nicht abzuschließen
brauchte, als ob hier vielmehr
noch eine Reihe von Fragen (Bl. 35) offen blieben.
Es wäre zum Beispiel ja wohl wert, sich
einmal darüber zu unterhalten, ob die Provinz Frau
Hauptmann für eine solche Zusage nicht auch mit
irgendwelchen "Freundlichkeiten" gegenüber
zu treten vermöchte.
Aber ich möchte das
Augenmerk jetzt auf einen anderen Punkt lenken. In
den bisherigen Verhandlungen ist niemals von dem
"archivalischen"
Material die Rede gewesen, das sich in den Händen
von Frau Hauptmann befindet. Das ist begreiflich,
denn eine Gemeinde wird nur unter besonderen Umständen
zu einer solchen "Sache" ein Verhältnis
finden. Ich darf aber doch wohl sagen, daß dieses Material eine ungewöhnliche
Kostbarkeit darstellt. Abgesehen von den Manuskripten
der Werke befindet sich in ihm ein alle Vermutungen
übersteigender Schatz von Entwürfen, Plänen, Ideen
sowohl des Dichters wie des Wissenschaftlers Carl
Hauptmann, und ein nicht geringes Material zur Kenntnis
des äußeren Lebens wie des Kreises um ihn. Von kaum
einem heutigen großen Dichter ist ein solcher Nachlaß
vorhanden.
Dieser
Nachlaß, der sich in unserer Hand befindet, ist leicht
durch das wenige Verstreute und durch das Inventar des sogen. "Arbeitszimmers" des Dichters
mit seiner Arbeitsbibliothek zu ergänzen - und es
käme dadurch ein geschlossenes Ganzes heraus, wie
es Schlesien m. W. noch nicht besitzt. Es ist wohl
wert, die Frage zu stellen, wie die Provinz über
dieses Objekt denkt?
Zur
näheren Erläuterung darf ich sagen, daß die Rheinprovinz
eben damit beginnt, Dichterhandschriften zu sammeln.
Ohne den Plan verurteilen zu wollen, -bedeutenden
Dichters bis in die feinsten Verästelungen zu verfolgen
und zu (Bl. 36) kennen erlaubt, ein unvergleichlich
größerer Schatz wäre, den zu besitzen man sich schon
einige Mühe kosten lassen dürfte. Eine Erschließung
dieses Schatzes, die etwa im Carl Hauptmann-Hause
selbst geschähe, - und ich halte es für möglich, daß
es da geschähe, - würde gewiß eine Art Erwerb des
Hauses, bezw. seiner lebendigsten Zelle,
darstellen, und einen Gewinst, der befriedigen könnte.
Nicht also den Erwerb
des Hauses, wohl aber den seines entscheidenden Inhaltes,
und eine Möglichkeit für später, vermag ich in meinem
Bericht aufzuzeigen. Breslau, den 20. August 1941
W.-E. Peuckert.
2. Schreiben des Hirschberger Kreisleiters der NSDAP Wilhelm Stumpe an den
Landeshauptmann Adams vom 20. 10. 1941. APWrocław.
Wydział Samorządowy Prowincji Sląskiej.
Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl. 42.
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Gau Schlesien
Kreisleitung Hirschberg-Rsgb.
Herrn Landeshauptmann Adams, Breslau
St/Sch
20. 10. 1941
Sehr geehrter
Herr Landeshauptmann Adams!
In
der Angelegenheit des Ankaufs des Carl-Hauptmann-Hauses
hatten wir kürzlich besprochen,
daß ich dem Bürgermeister und Ortsgruppenleiter Pg.
Heinze in Schreiberhau aufgebe, mit Fr. Hauptmann
zu verhandeln, ob und zu welchen Bedingungen sie
bereit ist, das Carl-Hauptmann-Haus zu verkaufen.
Da Fr. H. in diesem Hause wohnt und auch, selbst
wenn die Provinz das Haus kauft, in demselben wohnen
bleiben will, war mein Gedanke der, daß man eine
Zeichnung anfertigen lässt, einen Bauplatz erwirbt,
der vielleicht von 37 Morgen grossen Park des Carl-Hauptmann-Hauses
abgezweigt werden kann - und nach dem Kriege oder
sobald gebaut werden kann, für Fr. H., eine Wohnung
herstellt, die sie sich jetzt schon beim Kaufabschluss
verpflichtet, sobald dieselbe fertiggestellt ist,
zu beziehen und dieselbe gegen eine mässige Miete
von vielleicht 40.00 RM bewohnt. Das Haus müsse natürlich
Eigentum der Provinzialverwaltung bleiben.
Diesen
Vorschlag hat Pg. Heinze Fr. H. unterbreitet, die
nun durch ihren Bevollmächtigten Herrn Ponfick das in Abschrift beigefügte Schreiben schicken lässt. -
Ich wäre Ihnen recht dankbar, wenn Sie zu demselben
kurz Stellung nehmen möchten, insbesondere zu den
Fragen, die Fr. H. interessieren. Ich befürchte ja
nun allerdings, daß Fr. H. recht hohe Ansprüche
(Bl. 43) stellen wird, vor allen Dingen dergestalt,
daß sie in der Verwaltung des Hauses mitwirkt, um
sich einen entsprechenden Nebenverdienst, der auch
nicht niedrig sein wird, zu sichern. Das müsste ihr
m. E. vollkommen abgelehnt werden, denn wenn die Provinz
das Haus schon erwirbt, dann muss dieselbe auch das
weitere Verfügungsrecht haben und nicht, daß da alle
möglichen anderen Personen, die lediglich wirtschaftlich
und nicht, wie man das in dem Schreiben gern ausdrücken
möchte, ideell an den (sic!) interessiert sind,
dazwischen und dreinreden. Fr. H. - das möchte ich
Ihnen vertraulich hier noch mitteilen - sitzt anscheinend
z. Zt. auf sehr hohem Ross, weil sie annimmt, daß
die Gemeinde ihr weiter wie bisher die Steuern und
Abgaben auf dieses Haus erlassen wird. Bürgermeister
Heinze hat mir aber erklärt, daß dies gar nicht mehr in Frage kommt, sondern daß er, wenn die
Zahlungen nicht bald erfolgen, sogar recht rigoros
seine Forderungen einziehen müsse. Sobald Frau H.
einmal wird mit Zahlungen antreten müssen und ihr
Zwangsmassnahmen angedroht und gegen sie durchgeführt
werden, dürfte dieselbe recht klein werden und von
vielen Forderungen, die sie jetzt noch glaubt, erheben
zu können, Abstand nehmen.
Ich halte es also für
richtig, wenn wir die Sache nicht allzusehr überstürzen,
sondern die Zeit für uns arbeiten lassen. Ich möchte
nur die Sache nicht so weit einschlafen lassen, daß
Fr. H. eines Tages das Haus an einen anderen Interessenten
veräussert. Ich hoffe, daß ich mit meiner Ansicht
mit Ihnen konform gehe und würde mich freuen, recht
bald von Ihnen zu hören. Ich halte es für zweckmässig,
wenn Sie Fr. H. selbst die in ihrem Schreiben gestellten
Fragen beantworten und Sie mich von dieser Ihrer Antwort
unterrichten würden. Mit freundlichem Gruss
HH!
Ihr Stumpe
Anlage.
3. Vermerk vom 21. Februar 1942. APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 52b.
A III
Ha 133 Breslau, den 21. Februar 1942
Vermerk
Am 5. Februar sprach bei Herrn Landeskämmerer Dr. Graeger wegen des Erwerbs
bezw. der Verwendung
des Carl-Hauptmann-Hauses in Oberschreiberhau der
Rechtsvertreter der Frau Maria Hauptmann,
Geheimrat Dr.Ponfick, Berlin und der Schriftsteller
Dr. Peuckert vor. An der Verhandlung nahm ferner LVR.Dr.
Pampuch und Dr. Peschel teil.
LVR. Dr Pampuch legte dar, daß bei der Besprechung die Fragen
1)
der Eintragung eines Vorkaufsrechtes
für den Provinzialverband,
2)
der Verwertung der hinterlassenen
Handschriften und
3)
des Nachlasses von Carl Hauptmann
geklärt
werden sollen.
Zu 1.)
Hinsichtlich der 1. Frage erklärte Geheimrat Dr. Ponfick, daß Frau Maria
Hauptmann das Grundstück vorläufig nicht zu verkaufen
gedenke und daß daher der Provinzialverband, wenn
er einem allfälligen Verkauf an Dritte zuvor kommen
wolle, sich ein Vorkaufsrecht sichern müßte. Die gesamten
Grundstücke repräsentierten einen Wert von ca.
38 000,-- RM, sie seien an sich lastenfrei, abgesehen
von einer Steuer-Hypothek; außerdem erwähnte Dr.
Ponfick eine Hypothek in Höhe von 4-5.000,-- RM zugunsten
eines Oberst Laue, die aber abgelöst werde. Ferner
sei in Abteilung 2 des Grundbuches eine Vormerkung
zur Sicherung des Rechtes auf Übertragung des Eigentums
zugunsten der Frau Martha Hauptmann bezw. deren Erben
(Stud. Ass. Nitschke) eingetragen. Die Vormerkung
sei schon vor 20 Jahren erfolgt.
Es habe ein Prozeß geschwebt, dessen Akten sonderbarerweise
beim Reichsgericht verschwunden und bisher
nicht wieder aufzufinden gewesen seien. Auch die Vergleichsverhandlungen
mit Frau Martha Hauptmann und deren Erben hätten zu
keinem Ergebnis geführt. Dr. Ponfick meinte jedoch,
es würde nicht schwierig sein (Bl. 52b), eine Löschung
dieser Vormerkung durchzusetzen, worauf dann kein
Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit des Eigentums
seiner Vollmachtgeberin herrschen könne.
Zu der Frage der Eintragung des Vorkaufsrechtes erklärte Dr. Peschel,
daß dieses zwar von der Klärung der Eigentumsverhältnisse
unabhängig sei, daß aber immerhin das Vorkaufsrecht
bestritten werden könnte, wenn Frau Maria Hauptmann
nicht als Eigentümerin
anerkannt werden würde. Weiter wies er darauf hin,
daß eine Regelung bezüglich jener Räume getroffen
werden müßte, die kulturellen Zwecken gewidmet
werden sollen, solange nicht der Provinzialverband
das Eigentum an dem Hause erworben habe. Es müßte
also s. E. ein Mietvertrag über diese Räume abgeschlossen
werden.
Zu 2.)
Zur Frage der Verwertung der hinterlassenen Handschriften Carl Hauptmanns
erklärte Dr. Peuckert, daß nur Frau Maria Hauptmann
in der Lage sei, die Handschrift zu entziffern. Er
selbst könne sich damit nicht befassen. Seiner Kenntnis
nach handle es sich um ein umfangreiches Material,
zu dessen Bearbeitung etwa 10 Jahre nötig sein würden.
Über diesen so langen Zeitraum war sogar Dr. Ponfick
erstaunt, der diese Arbeit auf etwa 3 bis 4 Jahre
veranschlagt hatte. Er meinte, daß Frau Maria Hauptmann
als Hüterin des Erbes Carl Hauptmanns mit diesen Arbeiten
vom Provinzialverband betraut werden möchte und schlug
vor, mit ihr einen diesbezüglichen Vertrag abzuschließen.
Auf die Frage des Herrn Landeskämmerers, welche
Entschädigung Frau Hauptmann dafür erwarte, nannte
Dr. Ponfick einen Betrag von etwa 200,-- RM monatlich
und erklärte, daß Frau Hauptmann natürlich bereit
sei, den Fortgang ihrer Arbeiten jederzeit überprüfen
zu lassen. Dieser Vorschlag wurde von den Vertretern
des Provinzialverbandes zur Kenntnis genommen, ohne
daß eine bindende Äußerung dazu gegeben worden wäre.
Zu 3.)
Geheimrat Dr. Ponfick schlug vor, daß der gesamte Nachlaß vom Provinzialverband
übernommen werde. Demgegenüber wurden von (Bl. 52c)
den Vertetern des Provinzialverbandes Bedenken geäußerst,
ob der gesamte Nachlaß für den Provinzialverband
von Wert sei. Darauf machte Dr. Ponfick den Vorschlag,
jedes Werk nach Fertigstellung durch Mitglieder der
Reichsschrifttumskammer überprüfen zu lassen.
Auf eine weitere Zwischenfrage erklärte Dr. Peuckert,
daß Frau Maria Hauptmann nicht im Besitze
des gesamten literarischen Nachlasses Carl Hauptmanns
sei, sondern daß sich einige Sachen auch bei den
Erben der Frau Martha Hauptmann befinden. Um besonders
in diesen Nachlaß einen Einblick zu bekommen, wurde
vereinbart, daß Vertreter des Provinzialverbandes
gemeinsam mit Dr. Ponfick und Dr. Peuckert den Nachlaß
besichtigen werden. Ein Zeitpunkt hierfür wurde späterer
Vereinbarung überlassen.
Herrn
Landesverwaltungsrat
Dr. Pampuch
hier
Vorstehenden Vermerk übermittle ich mit der
Bitte um Ergänzung vom Standpunkt des
Dezernats B III. Ich möchte zu der Angelegenheit noch
folgendes bemerken:
Um
ein genaueres Bild über die Vermögensverhältnisse
zu bekommen, wären die Grundakten einzusehen. Ferner
wäre es m. E. von Interesse, festzustellen, zu welchem
Preise s. Zt. Frau Maria Hauptmann das Haus an die
Brüder Mahla, Gablonz, verkaufte (vgl. Bl. 20); weiter,
was für Stellung sie als Volks-Bibliothekarin in Leipzig hatte. Schließlich sollte m. E. auch mit den Erben der Frau
Martha Hauptmann Fühlung genommen werden, um zu erfahren,
welche Teile des Nachlasses Carl Hauptmanns
sich in deren Händen befinden und wie sie sich zu
der geplanten Regelung stellen. Im Auftrage (unl.
Unterschrift)
1. Dr. Andreas Pampuch, Vermerk betr. Carl Hauptmann. Rücksprache mit Herrn
Dr. Gruhn, Staats- und Universitätsbibliothek Breslau
vom 23. März 1942. APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 59.
BIII
Vermerk:
Betr.
Carl Hauptmann. Rücksprache mit Herrn Dr. Gruhn, Staats-
und Universitätsbibliothek Breslau.
Herr
Dr. Gruhn teilte mir mit, daß seitens der Erben Carl
Hauptmanns bereits der Staatsbibliothek vor einiger
Zeit Manuskripte angeboten worden seien. Da aber die
Erbangelegenheit absolut ungeklärt ist und es wohl
noch einige Zeit dauern wird, bis geklärt ist, wer
über den Nachlaß Carl Hauptmanns verfügungsberechtigt
ist, (erste oder zweite Frau), hat die Staatsbibliothek
beschlossen, abzuwarten. Sie hat handschriftliche
Briefe Carl Hauptmanns, die Aufschluß über sein Verthältnis
zu seinem Bruder Gerhart geben, aus der Erbschaft von
Fau Margarethe Hauptmann, der Schwester der Brüder
Carl und Gerhart erworben, an die sie jedoch noch
nicht herankönnen, da das Testament seitens anderer
Familienmitglieder angefochten worden ist. Dr.
Gruhn glaubt, daß Gerhart Hauptmann grosses Interesse
habe, zu verhindern, daß diese Briefe, wie auch andere
hinterlassene Manuskripte seines Bruders Carl, der
Öffentlichkeit bekannt würden, denn Gerhart Hauptmann
scheint eine ausgesprochene Feindschaft gegen seinen
verstorbenen Bruder Carl, der sich bereits zu seinen
Lebzeiten immer wieder bitter über Gerhart beklagte,
zu hegen.
Zur
Frage der Bedeutung Carl Hauptmanns äußerte Herr Dr.
Gruhn, daß Carl Hauptmann zweifellos von Bedeutung
sei. Noch wichtiger als seine Werke selbst sei aber
das Verhältnis Carl-Gerhart, wie ja überhaupt die
beiden Brüder Hauptmann für Schlesien überaus wichtig
seien. Dr. Gruhn hält es für sehr wichtig, daß der
Nachlaß Carl Hauptmanns Schlesien erhalten bleibt,
da unsere Provinz seit Jahrhunderten keine großen
Männer gehabt hat, die den Ruf Schlesiens derart
in alle Welt trugen wie die Brüder Hauptmann. Er hält
es für durchaus möglich, daß unter dem Nachlaß Carl
H. wertvolle Sachen sind. Vor allem kann man aus dem
Nachlaß wichtige Aufschlüsse über das Verhältnis der beiden Brüder
zueinander erhalten.
Die Gefahr, daß die
geschäftstüchtigen Erben Carls sowie späterhin Gerharts
den Nachlaß der Brüder Hauptmann in alle Welt verstreuen
würden, ist sehr groß. Daher halte ich es
für sehr wüschenswert, den
Nachlaß Carls - sowie die
rechtliche Situation geklärt ist - für Schlesien
zu erwerben. Er halte es für gut, wenn
sich die Provinz mit der Staatsbibliothek zusammentäte,
die ebenfalls sehr stark am Nachlaß Carl H. interessiert
ist. Wenn Provinz und Staatsbibliothek nach Klärung
der Rechtsstreitigkeiten um die Erbschaft gemeinsam
sich um den Nachlaß Carls bemühen, dürfte zweifellos
die Sicherstellung (Bl. 59r) für Schlesien möglich
sein, ohne daß die überaus geschäftstüchtigen Erben
unnötig hohe Summen forderten.
Herr
Dr. Gruhn meinte, daß sich evtl. noch Schwierigkeiten
ergeben könnten durch
die Freundschaft Gauleiter-Gerhart Hauptmann, da,
wie gesagt, Gerhart größtes Interesse daran
habe, daß Briefe und andere wichtige Dinge aus dem
Nachlaß seines Bruders Carl unauswertbar blieben.
Herr Dr. Gruhn meint
auch, das Beste sei, die Erben Carls hinzuhalten,
bis zunächst einmal die rechtliche Situation geklärt
sei.
Er
wies darauf hin, daß die Staats- und Universitätsbibliothek,
die das beste und vollständigste Material über Gerhart
Hauptmann habe, das überhaupt in nicht Hauptmann’schem Besitz ist, anläßlich Gerhart Hauptmanns 80. Geburtstag gern eine Ausstellung
durchführen würde. Allerdings habe die Staats- und
Universitätsbibliothek dazu keine Räumlichkeiten
und würde vermutlich auch mit ihren Mitteln beschränkt
sein.
Ich würde vorschlagen,
zu erwägen, ob nicht die Provinz Träger einer ehrenden
Ausstellung sein könnte, zu der die Staats- und Universitätsbibliothek
das Material und die wissenschaftliche Leitung gäbe.
Breslau,
den 23. März 1942. Pa. (mpuch).
(Bleistift)
Landeshauptmann zur Entscheidung vorgelegt
(Buntstift,
grün) Einverstanden
A.
23. 3.
2.
Vermerk vom 22. April 1942 über die Besichtigung des Carl Hauptmann-Hauses am
9. April 1942, APWrocław. Wydział Samorządowy
Prowincji Śląskiej. Carl-Hauptmann-Haus.
1386, Bl. 66a.
A III
HA 133 Breslau, den 22. April 1942
Vermerk:
Am
9. April 1942 fand in Schreiberhau eine Besichtigung
des Carl-Hauptmann-Hauses und eine Besprechung über die schwebenden Fragen statt. An der Verhandlung
nahmen teil:
Herr Landeskämmerer Dr. Graeger und
LVR. Dr. Peschel für den Provinzialverband,
Frau Maria Hauptmann und Tochter Monona,
Rechtsanwalt
Geheimrat Dr. Ponfick, Berlin und der
Schriftsteller
Dr. Peuckert.
I.) Zu der Frage der
Einräumung eines Vorkaufsrechtes für den Provinzialverband
auf dem Grundstück der Carl Hauptmann´schen Erben
wurde den Vertretern des Provinzialverbandes folgendes
erklärt:
Zwischen
Frau Maria und Frau Martha Hauptmann ist nach dem
Tode Carl Hauptmanns mündlich
ein Vergleich abgeschlossen worden, demzufolge Frau
Martha H. bezw. deren Erben zur Abgeltung ihrer Erbansprüche
10. 000,-- RM erhalten sollte. Diese Summe ist auch
bei Dr. Ponfick hinterlegt und steht jederzeit zur
Verfügung. Dieser Vergleich ist auch schriftlich
niedergelegt worden und von Frau Maria H. unterzeichnet
worden. Hingegen ist Frau Martha H. vor Unterzeichnung
des Vergleichs Ende 1938 gestorben. Dr. Ponfick legte
dar, daß die Forderung der Erben nach Frau Martha
H. nicht klar sei. Ihr Vertreter sei Rechtsanwalt
Reiser in Hirschberg, von dem er allerdings bisher
auch noch keine klare Stellungnahme in der Vergleichsfrage
erhalten habe. Er beabsichtigte, die Erben nach Frau
Martha H. durch das Gericht aufzufordern, den grundbuchlich
eingetragenen Widerspruch gegen das Eigentumsrecht
der Frau Maria H. durch Klage zu begründen, widrigenfalls
die Vormerkung gelöscht würde. Nach Durchführung
dieses Verfahrens würde der Eintragung des Vorkaufsrechtes
formalrechtlich nichts mehr im Wege stehen. Frau
Maria H. erklärte sich bereit, dem Provinzialverband
das Vorkaufsrecht ohne Auflage oder Gegenleistung
einzuräumen. (66ar)
II.) Hinsichtlich der Erhaltung des Carl-Hauptmann-Zimmers
wurde festgestellt, daß es sich
um das Arbeitszimmer des Dichters und um einen kleinen
Nebenraum, der als Handbücherei verwendet wurde, handelt.
Diese Räume sollen in dem jetzigen Zustand belassen
werden und sowohl dem Provinzialverband wie auch der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Allerdings sollen
diese Räume nicht der gesamten Öffentlichkeit in
der Art eines Museums zugänglich sein, sondern nur
wirklich interessierten und vorgebildeten Besuchern
und für Zwecke wissenschaftlicher Arbeit. Als
Entgelt für die Überlassung dieser Räume zu den genannten
Zwecken soll der Provinzialverband die von
dem Hause zu entrichtenden laufenden Steuern übernehmen.
Auf dem Hause sind Grundsteuerrückstände in Höhe von
etwa 7000,--RM hypothekarisch sichergestellt. Während
der Zeit, als das Haus zu Museumszwecken benützt
wurde, sind keine Steuern erhoben worden, da die Gemeinnützigkeit
anerkannt wurde. Seit dem Wiedereinzug Frau Maria
H. in das Haus werden rund 80,-- Steuern monatlich
erhoben, sodaß die laufende Steuerlast rund 1000,--
RM jährlich beträgt. Ebenso ist Frau Maria H. zur
Bezahlung der grundbuchlich eingetragenen Steuerrückstände
aufgefordert worden, doch weigert sie sich, diese
zu bezahlen. Diese Angelegenheit ruht vorläufig.
Der Provinzialverband
soll versuchen, aufgrund der vorgesehenen Widmung
des Arbeitszimmers und Nebenraumes des Dichters für
gemeinnützige Zwecke, eine Nichterhebung oder Ermässigung
der Steuern zu erreichen. Er dürfte damit voraussichtlich
wenigstens zum Teil Erfolg haben. Den übrigen Teil
der Steuern, der nicht nachgelassen wird, soll eben
der Provinzialverband als Entgelt für die Überlassung
der Räume und für die Einräumung des Vorkaufsrechtes
aus eigenen Mitteln tragen.
III.) Am schierigsten erscheint die Frage der Verwertung
des literarischen Nachlasses Carl
Hauptmanns. Den Vertretern des Provinzialverbandes
wurden sowohl einige Manuskript-Proben bereits veröffentlichter
Werke als auch die noch nicht veröffentlichten Entwürfe
gezeigt. Einen Überblick über den Umfang und Wert
dieses Nachlasses konnten natürlich die Unterzeichneten
nicht gewinnen, da dies Aufgabe versierter Fachleute
(Bl. 66b) ist. Nach den Angaben Dr. Peuckerts liegt
u.a. das bisher nicht veröffentlichte Schauspiel ‚Der
Brandstifter’ fast ausgearbeitet vor, ebenso auch
der 2. Band der Philosophie Carl Hauptmanns. Außer
den bereits veröffentlichten ‚Tagebüchern’ des Dichters
liegt noch soviel Material vor, daß sowohl die bisher
veröffentlichten Bände in neuer Fassung, als auch
einige Nachtragsbände herausgegeben werden könnten.
Die Bearbeitung
dieses Nachlasses wird voraussichtlich mehrere Jahre
dauern. Herr Landeskämerer legte dar, daß eine monatliche
Rentenzahlung an Frau Maria H. für die Bearbeitung
des Nachlasses vom Provinzialverband aus verschiedenen
Gründen nicht wird
gewährt werden können und schlug vor, Frau Maria H.
zunächst eine einmalige Zahlung dafür zu leisten.
Diese Erklärung löste bei den Interessierten eine
gewisse Enttäuschung aus. Dr. Ponfick setzte sich
dafür ein, daß der Provinzialverband doch einen Vertrag mit Frau Marie H. abschließen
möchte und zwar zunächst auf die Dauer von
4 Jahren. Von da ab soll er kündbar sein. Auch zu
diesem Vorschlag äußerten die Vertreter des Provinzialverbandes
Bedenken und verwiesen darauf, daß bestenfalls
ein kurzfristiger kündbarer Vertrag abgeschlossen
werden könnte. Der Provinzialverband müßte ferner
die Möglichkeit haben, die Arbeit Frau Maria H.
zu prüfen und zu lenken, d.h. anzugeben, welche Sachen
zunächst bearbeitet und welche zurückgestellt werden
sollen. Eine bindende Erklärung wurde jedoch seitens
der Vertreter des Provinzialverbandes nicht abgegeben,
da diese Frage erst noch in Breslau entschieden werden
müsse.
Die ausgearbeiteten
Werke sollen einer Schiedskommission vorgelegt werden,
die über das Verlagshonorar entscheidet. Der Provinzialverband
erhält für diese Werke das Vorkaufsrecht und bringt
die erworbenen Werke heraus.
IV.) In
der Frage des sogenannten Archivs bestand Einigkeit
darüber, daß dieses Archiv beisammenbleiben
soll. Herr Landeskämerer brachte zum Ausdruck,
daß voraussichtlich auch andere staatliche Stellen
an den Manuskripten Carl Hauptmanns Interesse haben
und daß in dieser Hinsicht der Provinzialverband und
jene Stellen einvernehmlich vorzugehen beabsichtigen. Frau Maria H. äußerte
den Wunsch,
daß das Archiv nicht in ein staatliches Archiv oder
Museum überführt werde, sondern im Carl-Hauptmann-Haus
verbleiben möge. Die Höhe der Entschädigung für
den Erwerb des Archivs (Bl. 66br) soll von der Frage
der Nachlaßverwertung gesondert behandelt werden.
Allerdings könnte auch in dieser Beziehung eine Kommission
den Wert des Archivs taxieren. Dr. Graeger Dr.
2) Herrn Landeskämerfer Dr. Graeger mit der Bitte um Kenntnisnahme und
Mitzeichnung des Vermerks
3) Vorzulegen
Herrn Landeshauptmann 24/4
mit der Bitte um Kenntnisnahme
4) Urschriftlich mit den Vorgängen
dem Dezernat
B III
1) Herrn
LVR. Dr. Pampuch -
im
Hause
mit
der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung
übersandt
Pa.
1/5 Graeger
3.
Dr. Gruhn, Carl Hauptmanns handschriftlicher
Nachlaß. Anlage zum Schreiben Dr. Gruhns an den Oberpräsidenten.
Verwaltung des Niederschlesischen Provinzial-Verbandes.
Kulturabteilung vom 12. Mai 1942. APWrocław.
Wydział Samorządowy Prowincji Śląskiej.
Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl. 67-68.
Die Frage, ob der handschriftliche
Nachlaß (sogenanntes Archiv) Carl Hauptmanns
seiner Provinz erhalten bleiben soll, ist zunächst
zu bejahen. Mag Carl Hauptmann in seiner literarischen
Wertung auch umstritten und der Kreis seiner Verehrer
nur klein sein, Carl ist von seinem Bruder Gerhart
nicht zu trennen und das Problem des persönlichen
und des künstlerischen Verhältnisses der Brüder zu
einander wird in der Literaturgeschichte
immer eine Rolle spielen. Deshalb sind in dem handschriftlichen
Nachlaß Carl Hauptmanns persönliche Aufzeichnungen
(Briefe, Tagebücher u. dergl.) für die Forschung
wichtiger als hinterlassene Werke, Fragmente und
Ent.
Der Wert des Nachlasses
hängt von seinem Umfang und Zustand ab. Sollte die
Ansicht maßgebender Persönlichkeiten zutreffen, daß
die Aufzeichnungen unleserlich sind und nur von
Frau Maria Hauptmann und Dr. W. E. Peuckert (sic!)
entziffern werden können, so sind sie für eine wissenschaftliche
Sammlung als Objekte der Forschung wertlos und nur
noch Erinnerungstücke für ein Heimatmuseum. In diesem
Falle wäre die Staats- und Universitäts-Bibliothek
am Ankauf uninteressiert, eine Zerstreuung kein
Verlust für die Provinz, da Handschriftenproben Carl
Hauptmanns in den Breslauer Bibliotheken der Stadt
und des Staates genügend vorhanden sind.
Unter der
Voraussetzung der wissenschaftlichen Verwendbarkeit
würde der handschriftliche Nachlaß für die Staats-
und Universitäts-Bibliothek eine gute Ergänzung der
ihr von Frau Martha Hauptmann testamentarisch vermachten
Briefe und der übrigen im Besitz der Bibliothek befindlichen
Hauptmann-Schriften sein. Die Wertfestsetzung kann nur nach dem zurzeit im Autographenhandel
üblichen, den Bestimmungen des Preiskommissars unterliegenden
Preisen, nicht nach dem Grundsatz der Familienpfründe,
vereinbart werden. Nach Ankauf kann der Nachlaß
nicht dem Verkäufer überlassen bleiben, sondern muß
der Handschriftensammlung zugeführt werden. Das
Recht der ausschließlichen Benutzung, Auswertung
und der Herausgabe könnte Frau Maria Hauptmann zu
Lebzeiten verbleiben, der Einblick in den Nachlaß
nur von ihrer Genehmigung abhängig gemacht werden.
Dr. Gruhn
16/5
1) Herrn Landeskämerer
Herrn Dr. Peschel
2) Zurück an B III.
I.V. Pampuch
4.
Vertrag zwischen Maria Hauptmann und dem Provinzialverband Niederschlesien
vom 7. November 1944. APWrocław. Wydział
Samorządowy Prowincji Śląskiej.
Carl-Hauptmann-Haus. 1386, Bl. 92-93.
Bl. 92
Erste Ausfertigung!
Nummer
2 der Urkundenrolle des Provinzialverbandes Niederschlesien
für 1944
Verhandelt
Mittelschreiberhau,
den 7. November 1944
Vor
dem unterzeichneten Landeskämerer, Landesrat Dr. Ewald
Graeger, der gemäss Artikel 12 § 2 des Preußischen
Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
durch Verfügung des Oberpräsidenten (Verwaltung des
Niederschlesischen Provinzialverbandes) in Breslau
vom 14. 12. 1943 zur Beurkundung von Rechtsgeschäften
bestimmt ist, erschienen heute:
1) Frau verw. Maria Hauptmann geb. Rohne, wohnhaft
in Mittel-Schreiberhau,
2) Fräulein Monona Glückel Hauptmann, wohnhaft
in Mittel-Schreiberhau.
3) Landesverwaltungsrat
Hans Dos, wohnhaft in Breslau, Richard Pfeifferstr.
13.
Die Erscheinenden
sind dem Urkundsbeamten von Person bekannt.
Der Erschienene 3) erklärte, daß er die nachstehenden
Erklärungen nicht für sich selbst, sondern für den
Provinzialverband Niederschlesien, vertreten durch
den Oberpräsidenten (Verwaltung des Niederschlesischen
Provinzialverbandes) in Breslau, abgebe. Er nahm auf die Vollmacht des Oberpräsidenten
(Verwaltung des Niederschlesischen Provinzialverbandes)
vom 3. November 1944 Bezug und legte diese vor.
(Bl.
2, 92)
Die Erschienenen schlossen
hierauf vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen
folgenden
Vertrag
Zwischen dem Provizialverband
Niederschlesien, vertreten durch den Oberpräsidenten
(Verwaltung des Niederschlesischen Provinzialverbandes)
in Breslau, im Folgenden "Provinz" genannt,
und
Frau
verw. Maria Hauptmann, geb. Rohne und
Fräulein
Monona Glückel Hauptmann,
beide
wohnhaft in Mittel-Schreiberhau, als Erbinnen nach dem Dichter Carl Hauptmann
in ungeteilter Erbgemeinschaft, im folgenden "Erbgemeinschaft"
genannt,
wird mit
dem Ziel,
den archivalischen
Nachlass des Dichters Carl Hauptmann für die Allgemeinheit
sicherzustellen und zu erschließen und das Haus des
Dichters zu einem späteren Zeitpunkt an die Provinz
den Schlesien-Verlag Eschenhagen & Co. in Breslau
oder einem im Einvernehmen der Vertragsparteien bestimmten
Träger der Förderung des Heimatschrifttums zu übereignen,
um es unter Wahrung seiner Eigenschaft als Erinnerungsstätte
für den Dichter einer zweckentsprechenden Verwendung
im Rahmen ihrer Kulturarbeit zuzuführen,
folgender
Vertrag abgeschlossen:
§ 1
Die Erbengemeinschaft
räumt der Provinz das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle
an dem ihr gehörigen Grundstück "Carl-Hauptmann-Haus"
in Mittelschreiberhau, eingetragen im Grundbuch
von Schreiberhau Band I Blatt 19 Garten, ein mit der
Massgabe, daß die Provinz berechtigt ist, es auf den
Schlesien-Verlag Eschenhagen & Co. in Breslau
zu übertragen. Sie bewilligt und beantragt die Eintragung
dieses Vorkaufsrechtes im Grundbuch.
Der
Einheitswert des Grundstückes beträgt 25. 8000, --RM
(Einheitswertbescheid vom 1. 11. 1935).
§ 2
Die Erbengemeinschaft
übereignet der Provinz den gesamten archivalischen
Nachlass des Dichters Carl Hauptmann. (3, Bl. 93)
Soweit sich dieser Nachlass im Besitz der
Erbengemeinschaft befand, ist er der Provinz - wie
er steht und liegt - übergeben worden, soweit er sich
zur Zeit des Vertragsabschlusses im Besitz Dritter
befindet, tritt die Erbengemeinschaft der Provinz
den ihr zustehenden Herausgeberanspruch gemäss § 931
BGB. ab. Die Erbengemeinschaft verpflichtet sich,
der Provinz jede mögliche Unterstützung zur Sicherstellung
und Erlangung der
noch im Besitz der Erbin nach Frau Martha Hauptmann
geb. Thienemann befindlichen archivalischen Nachlassgegenstände
zu gewähren.
§ 3
Die Erbengemeinschaft überlässt
der Provinz das im 2. Stockwerk des Carl-Hauptmann-Hauses
gelegene frühere Arbeitszimmer
des Dichters mit allem Inventar sowie die nur durch
dieses Arbeitszimmer zugängliche kleine Bodenkammer
unentgeltlich als Leihgabe zum Zwecke der Förderung
des Andenkens an den Dichter. Diesem Zweck entsprechend
ist die Provinz befugt, das Arbeitszimmer laufend
der kunstinteressierten Allgemeinheit zugänglich zu
machen. Erforderlichenfalls erfolgt hierüber eine
Sondervereinbarung zwischen den Parteien.
Die Erbengemeinschaft
übernimmt die Betreuung des Arbeitszimmers in dem
gedachten Sinne
und die Sorge für seine Instandhaltung. Die ihr dadurch
entstehenden baren Auslagen werden ihr
durch die Provinz erstattet. Ersatzansprüche der Erbengemeinschaft
gegen die Provinz wegen solcher Veränderungen oder
Verschlechterungen des Arbeitszimmers und des Invernatrs, die auf mangelhafte
Betreuung oder Unterhaltung zurückzuführen
sind, sind ausgeschlossen.
Die Leihe endigt, wenn
die Provinz die Löschung des gemäss § 1 des Vertrages
bestellten Vorkaufsrechtes im Grundbuch bewilligt.
Eine Kündigung ist nur zulässig für den Fall, daß
die Provinz einen vertragswidrigen Gebrauch von der
Leihgabe macht.
Soweit das im Arbeitszimmer
des Dichters befindliche Inventar im Eigentum der
Erbin nach Frau Martha Hauptmann geb. Thienemann steht,
wird als selbstverständlich angenommen, daß diese
es zur Förderung des Andenkens an den Dichter nach
Massgabe der vorstehenden Vereinbarungen gleichfalls
der Provinz überlässt.
§ 4
Frau
Maria Hauptmann verpflichtet sich, den archivalischen
Nachlass des Dichters Carl Hauptmann, auch soweit
er sich zur (4, Bl. 93) Zeit des Abschlusses dieses
Vertrages im Besitz Dritter befindet, nach Weisungen
der Provinz oder einer von dieser dazu ermächtigten
Stelle zu erschliessen. Über die Zulässigkeit der
Weisungen entscheidet im streitigen Einzelfall das
Kuratorium (vergl. § 8 des Vertrages).
Der archivalische Nachlass,
der sich in Händen der Erbengemeinschaft befand, ist
der Frau Maria Hauptmann zum Zecke der Erschliessung
von der Provinz übergeben worden.
Frau Maria Hauptmann
ist verpflichtet, diese in ihrem Besitz befindlichen
und die später gegebenenfalls in ihren Besitz gelangenden
archivalischen Nachlassgegenstände im Bedarfsfalle
auf Verlangen innerhalb des Hauses an die Provinz
oder eine von ihr ermächtigte Stelle herauszugeben;
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
ist ausgeschlossen.
Frau Maria Hauptmann
ist berechtigt, im Rahmen der Bearbeitung des archivalischen
Nachlasses Dritte zur Einsicht und Mitarbeit heranzuziehen;
Kosten dürfen der Provinz dadurch nicht erwachsen.
Die Tätigkeit von Frau
Maria Hauptmann gemäss Abs. 1 wird bis zum 31. Dezember
1959 befristet. Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen
unter den gleichen Bedingungen auch über diesen Zeitpunkt
hinaus verlängert werden.
§ 5
Für die
Erschliessung des archivalischen Nachlasses gemäss
§ 4 des Vertrages zahlt die Provinz an Frau Maria Hauptmann ein Entgelt
von monatlich 200,--RM (i.B. Zweihundert Reichsmark), beginnend am 1. Januar 1945.
Die Zahlungspflicht
der Provinz endigt, wenn die Tätigkeit von Frau Maria
Hauptmann aufhört.
Ebenso endigt die Zahlungspflicht
der Provinz, wenn die Arbeitsleistung der Frau Maria
Hauptmann hinter dem üblicher Weise zu erwartenden
Mass - nicht nur zeitweilig
und unverschuldet - augenfällig zurückbleibt; Frau
Maria Hauptmann ist in diesem Falle berechtigt, ihre
Tätigkeit gemäss § 4 des
Vertrages ganz einzustellen. Abweichend
davon kann im gegenseitigen Einvernehmen das Arbeitsverhältnis
auch bei Minderung der Arbeitsleistung gegen entsprechende
Kürzung des Entgeltes fortgesetzt werden.
(5, Bl.
94)
§ 6
Als Gegenleistung
für die Übereignung des archivalischen Nachlasses
gemäß § 2 des Vertrages zahlt die Provinz an Frau
Maria Hauptmann eine lebenslängliche Rente im Betrage
von monatlich 100,--RM (i.B. Einhundert Reichsmark),
beginnend am 1. Januar 1945.
Stirbt Frau
Maria Hauptmann vor Ablauf des Jahres 1964, so ist
die Rente an Fräulein Monona Glückel Hauptmann
oder, falls diese vor ihrer Mutter stirbt, an die
Erben nach Frau Maria Hauptmann bis zum 31. Dezember
1961 weiterzuzahlen. Wenn Fräulein Monona Glückel
Hauptmann nach ihrer Mutter, aber noch vor Ablauf
des Jahres 1964 stirbt, dann ist die Rente bis zum
31. Dezember 1964 an die Erben nach Frau Monona
Glückel Hauptmann weiterzuzahlen.
Mit dieser Rentenleistung
ist zugleich die Bestellung des Vorkaufsrechtes gemäss
§ 1 des Vertrages abgegolten.
§ 7
Wegen der
Ansprüche der Erbengemeinschaft aus den Erträgen des
literarischen Werkes und Nachlasses des Dichters
Carl Hauptmann verbleibt es bei den Abmachungen,
die in dem Vertrage Hauptmann/Paul List-Verlag getroffen
worden sind. Eine Änderung des Vertrages Hauptmann/Paul
List-Verlag zum Nachteil dieser Ansprüche ist ausgeschlossen.
§ 8
Es ist
beabsichtigt, ein Kuratorium zu gründen, dem die Überwachung
des Carl Hauptmann Archivs und die Erhaltung des
früheren Arbeitszimmers des Dichters unterstehen.
Diesem Kuratorium sollen neben den von der Provinz
entsandten Vertretern angehören:
1) Herr Dr. Will-Erich Peuckert, wohnhaft in Haasel über Jauer,
2) Herr Geheimrat Dr. Ponfick, wohnhaft in Berlin-Zehlendorf und Oberschreiberhau,
3) Herr Dr. Ischreyt, wohnhaft in Posen, Mühlenstr. 4 W 5.
§ 9
Ergänzungen und Abänderungen
dieses Vertrages bedürfen unbeschadet etwa gesetzlich
vorgeschriebener Formen der Schriftform.
(6, Bl.
94)
§ 10
Dieser
Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Seine
Rechtswirksamkeit hängt jedoch von der ministeriellen
Bestätigung gemäss § 119 Ziffer 5 der Provinzialordnung
für die Östlichen Provinzen vom 26. 6. 1875 in der
Fassung des Gesetzes vom 22. 3. 1881 ab.
§ 11
Die Kosten der Durchführung
dieses Vertrages übernimmt die Provinz.
Die
Vertragsschliessenden beantragen, diese Verhandlung
je einmal für jeden Vertragsteil, sowie einmal für
das Grundbuchamt in Hermsdorf (Kynast) auszufertigen.
Vorstehende Verhandlung
wurde den Erscheinenden laut vorgelesen, von ihnen
genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
Maria Hauptmann Monona Hauptmann
geb. Rohne
Hans
Dos
Geschlossen:
(LS.) Dr.
Ewald Graeger
Landeskämmerer
als Urkundsbeamter
Vorstehende Verhandlung wird hiermit zum ersten Mal
ausgefertigt und diese Ausfertigung der Frau Maria
Hauptmann geb. Rohne aus Mittel-Schreiberhau erteilt.
Breslau,
den 15. November 1944
(Unleserliche
Unterschrift)
Landeskämmerer
als Urkundsbeamter